Nach der Umstrukturierung im Dezember 2020 gliedert sich das Generaldirektorat A - Lage in die Direktion I - Gesamtbergische Fragen und in Direktion II - Lagezentrum Heimatschutz
Die Zuständigkeit der Direktion I - Gesamtbergische Fragen erstreckt sich dabei auf die Themen
- speziell aus der Störung der Hoheitsgewalt und Anwendung des bergischen Rechts in der Region Noranda ergebenen Fragestellungen, einschließlich des Umgangs mit Noranda-Flüchtlingen
- Behebung der Folgen dieses Zustandes in Zusammenarbeit mit allen Ebenen der Verwaltung sowie den Verbündeten
- unverzügliche Wiederherstellung der Rechtseinheit mit Noranda.
Die Zuständigkeit der Direktion II - Lagezentrum Heimatschutz erstreckt sich dabei auf die Themen
- Beobachtung von Ereignissen im In- und Ausland, die eine Bedrohung für die Sicherheit der Republik Bergen darstellen können
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für das Heimatschutzministerium, andere Behörden und Bürger
- Umsetzung von Notfallmaßnahmen