Nach der Umstrukturierung im Dezember 2020 gliedert sich das Generaldirektorat C - Verteidigung in die Direktion I - Verteidigung, in Direktion II - Soldaten und in Direktorat III - Rüstung
Die Zuständigkeit der Direktion I - Verteidigung Fragen erstreckt sich dabei auf die Themen
- Streitkräfte
- äußere Sicherheit und Verteidigung
- Zivilschutz
Die Zuständigkeit der Direktion II - Soldaten erstreckt sich dabei auf die Themen
- Recht der Soldaten
- Betreuung und Versorgung der Soldaten
- Rekrutierung
- Fürsorge für Angehörige und ehemaliger Soldaten
Die Zuständigkeit der Direktion III - Rüstung erstreckt sich dabei auf die Themen
- Rüstungs- und Beschaffungswesen
- Rüstungskontrolle