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Verteidigung, Soldaten, Rüstung
Nach der Umstrukturierung im Dezember 2020 gliedert sich das Generaldirektorat C - Verteidigung in die Direktion I - Verteidigung, in Direktion II - Soldaten und in Direktorat III - Rüstung
Die Zuständigkeit der Direktion I - Verteidigung Fragen erstreckt sich dabei auf die Themen
- Streitkräfte
- äußere Sicherheit und Verteidigung
- Zivilschutz
Die Zuständigkeit der Direktion II - Soldaten erstreckt sich dabei auf die Themen
- Recht der Soldaten
- Betreuung und Versorgung der Soldaten
- Rekrutierung
- Fürsorge für Angehörige und ehemaliger Soldaten
Die Zuständigkeit der Direktion III - Rüstung erstreckt sich dabei auf die Themen
- Rüstungs- und Beschaffungswesen
- Rüstungskontrolle
Die Behörden in ganz Bergen - vom Staatsamt für Bergbau bis zur Gemeindeverwaltung in Zupfingen.
Abteilung für Rüstung und Beschaffung
Betritt das Ministerium und bittet um einen Termin.
man bittet ihn herein
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Tritt ein.
Herr Rivard, richtig?
Monika Kaestner mein Name, ich bin die Abteilungsleiterin für Rüstung und Beschaffung. Wie kann ich helfen?
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Guten Tag, Frau Kaestner.
Genau, ich bin im Namen der VIOL hier, man hat mir erklärt ich müsste uns hier eine Lizenz beschaffen, um unserem Gewerbe nachgehen zu können.
Was ist denn Ihr Gewerbe?
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Die VIOL ist ein Rüstungsunternehmen.
Dann ist dies in der Tat nach Art. 14, Absatz 5 VdRB in der Tat korrekt.
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Der Artikel besagt, dass die Staatsregierung der Herstellung, dem Transport und der Inverkehrbringung von zur Kriegsführung bestimmten Waffen zustimmen muss.
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Ja gute Frau, lassen Sie uns zu dem Teil kommen, bei dem Sie mir viele Dokumente zum ausfüllen geben, ich ächze, Sie sagen, Sie könnten nichts für die Vorschriften und ich beginne sie auszufüllen. Und danach könnten wir einen Kaffee trinken gehen.
So einfach ist das nicht. Sie müssen einen Produktionsplan vorlegen, eine Liste der Verkaufsplanung und der Beförderungen - jeden Monat. Das Kabinett genehmigt diese dann immer, selbstverständlich vor Beginn des Monats. Änderungen müssen angezeigt werden.
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Das Lesen Sie aus Art. 14 V 1 ? Ich sehe nur eine Bestimmung, die besagt, dass es allgemein gestattet werden muss, nicht aber das jedes Produkt davon betroffen ist. Das käme ja quasi einer Planwirtschaft gleich, das würde gegen Art. 12 X verstoßen!
Es muss nicht alles einzeln genehmigt werden, allerdings ist der Sinn die Überwachung der Waffenproduktion, die mit einer Pauschalgenehmigung nicht zu erreichen wäre, deswegen wird das so gehandhabt, das akzeptieren Ihre Mitbewerber bisher auch.
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