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Haferland | Büro der Richterin
[Büro] Richterin Katharina Haferland
Prof. Wilhelm von Graubünden
Professor für Wirtschaft
Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.
Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.
Vizestaatskanzler a.D.
Am frühen Abend lässt er sich zum Bergischen Gerichtshof fahren. Steigt dort aus, betritt das Gebäude und sucht das Büro von Katharina Haferland auf. Klopft an
Prof. Wilhelm von Graubünden
Professor für Wirtschaft
Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
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Wirtschaftsminister a.D.
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Prof. Dr. Jean Grenouille
Rektor der KLBU
Der Staatskanzler wird natürlich sofort in das Büro von Richterin Haferland geführt. Gleichzeitig wird im Vorzimmer ein Anruf des Rektors der KLBU angenommen. Die Vorzimmerdame sagt, dass sich Richterin Haferland in einem Gespräch befände und zurückrufen werde.
Katharina Haferland
Verfassungsrichterin am Bergischen Gerichtshof
Tritt herein
Guten Tag Frau Haferland. Gratulation zu Ihrem neuen Amt.
Haben Sie einen Augenblick für mich?
Prof. Wilhelm von Graubünden
Professor für Wirtschaft
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Vielen Dank, Herr Staatskanzler. Aber setzen Sie sich doch. Was kann ich für Sie tun?
Katharina Haferland
Verfassungsrichterin am Bergischen Gerichtshof
Setzt sich
Nun, ich möchte gerne Ihren Rat einholen. Wie Sie sicherlich wissen müssen wir gesetzliche Grundlagen neu schaffen. Daher wollte ich in Erfahrung bringen, was aus Ihrer Sicht wichtig wäre.
Prof. Wilhelm von Graubünden
Professor für Wirtschaft
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Für die bergische Justiz wären sicherlich Strafgesetze und das Prozessrecht von Belang. Hierzu würde ich der Regierung raten, ein Prozessgesetzbuch auszuarbeiten, dass für alle Prozessarten, also Strafprozesse, Zivilprozesse, Verfassungs- und Verwaltungsprozesse ein Kapitel das Prozedere festlegt, da die drei Prozessarten durchaus unterschiedlich sind und auch auf verschiedene Aspekte wertlegen.
Katharina Haferland
Verfassungsrichterin am Bergischen Gerichtshof
Nun, es gibt bereits einen Entwurf.
Vielleicht könnten Sie mir hier ein paar Tipps und Hinweise geben.
Prof. Wilhelm von Graubünden
Professor für Wirtschaft
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Vizestaatskanzler a.D.
liest sich den Entwurf durch
Ich würde vorschlagen, dass hier getrennt wird, zwischen Justizorganisationsrecht und Prozessrecht. Das würde solche Gesetze auf jeden Fall vereinfachen. Zudem möchte ich nochmal darum bitten, für die jeweiligen Prozessarten unterschiedliche Prozedere festzulegen, da es wie gesagt in jedem Verfahren verschiedene Erkenntnisinteressen gibt.
Katharina Haferland
Verfassungsrichterin am Bergischen Gerichtshof
Haben Sie hier genauere Vorstellungen? Was untescheidet in Ihren Augen ein Zivilprozess zu 100% von einem Strafprozess?
Prof. Wilhelm von Graubünden
Professor für Wirtschaft
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Ehrlich gesagt wenig.Lediglich die Konsequenzen sind andere, also in Bezug auf die Urteile, die sich dementsprechend auch von den Urteilen bei Strafprozessen unterscheiden. Wirkliche Unterschiede gibt es wohl erst beim Verfassungs- und Verwaltungsrecht, wo aus meiner Sicht keine intensive "Beweisaufnahme" im Sinne des Straf- ode Zivilrechts notwendig ist, sondern eher die Diskussion und Verteidigung der jeweiligen Gesetzesauslegungen. Da bringt es mir wenig, wenn ich fünf Sachverständige höre, die im äußersten Fall fünf verschiedene Auslegungen vorlegen. Und es wird auch nicht unbedingt klarer, wenn die eine Seite fünf unterstützende Sachverständige und die andere Seite nur einen vorbringt. Im Strafprozess wie auch im Zivilrecht liegt die Sache da anders.
Katharina Haferland
Verfassungsrichterin am Bergischen Gerichtshof
Macht sich Notizen
In Ordnung. Jetzt habe ich verstanden. Haben Sie sonst noch Hinweise?
Prof. Wilhelm von Graubünden
Professor für Wirtschaft
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Wie gesagt würde ich um eine Trennung von Organisations- und Prozessrecht bitten, was die Sache für jeweiligen Anwender übersichtlicher machen würde.
Katharina Haferland
Verfassungsrichterin am Bergischen Gerichtshof