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1

Freitag, 18. Oktober 2013, 18:02

Abteilung S73

Generalstaatsanwaltschaft
S73
H. Wolig-Gerhard

Staatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft

2

Freitag, 18. Oktober 2013, 18:06

nimmt einen Anruf entgegen

TelefonGeneralstaatsanwaltschaft, Abteilung S73, Staatsanwältin Heike Wolig-Gerhard?

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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3

Freitag, 18. Oktober 2013, 18:07

:tele2:
TelefonHummel, BGH hier. Es geht um Aktenzeichen GStA-S73/2013-B-0123 gegen Bloembeek, haben Sie die Akte grade zur Hand?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

4

Freitag, 18. Oktober 2013, 18:11

man kann die Nervosität der jungen Staatsanwältin hören

TelefonÄh -- ja, Moment... --- Mist, wo ist denn...

man hört einige Akten vom Schreibtisch fallen

TelefonFrau... Frau Hummel, sind Sie noch dran?

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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5

Freitag, 18. Oktober 2013, 18:12

:tele2:
TelefonJa? Haben Sie sie?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

6

Freitag, 18. Oktober 2013, 18:16

TelefonJa, ich habe sie. Wissen Sie, ich bin neu hier und da schiebt man mir jede Menge Arbeit unter...

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

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7

Freitag, 18. Oktober 2013, 18:21

:tele2:
TelefonKeine Sorge, lassen Sie sich Zeit. Ich kenne das, ich war auch mal Staatsanwältin.
So, nun zur Akte. In der Klageschrift steht, dass das Dokument mit "VS-Vertraulich" gekennzeichnet ist. Nun gibt hier bei Gericht aber keine Information, was genau dies bedeutet und welchem Personenkreis es zugesandt werden kann. So muss ich die Klageschrift ja dem Angeklagten und ggf. dessen Verteidiger zukommen lassen. Zudem müsste die Klageschrift im Prozess verlesen werden, sollte dann für diesen Teil auch die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden? Dann wüssten die Medienvertreter ja nicht, worum es geht. Könnten Sie mir mit diesen Problemen weiterhelfen?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

8

Freitag, 18. Oktober 2013, 18:29

TelefonMir liegt ein Schreiben des Staatsdienstes für innere Sicherheit an Herrn Generalstaatsanwalt Streiter vor, das erklärt, dass die Details der Operation der Geheimhaltung aus Gründen der Inneren Sicherheit unterliegen, ich zitiere: "Insbesondere ist es unmöglich, dass der Öffentlichkeit Details über Verfahrensweisen und betroffene Mitarbeiter dieser Behörde bekannt werden, auch im Hinblick auf mögliche Zeugenaussagen. Wir bitten daher, die zur Kenntnis gebrachten Sachverhalte mit der gebotenen Umsicht zu behandeln und die Sicherheit unserer Mitarbeiter und Operationen nicht zu gefährden. Zuwiderhandlungen werden durch die Behörde durch geeignete Maßnahmen unschädlich gemacht werden müssen, die weder im Interesse unseres Dienstes, noch der Generalstaatsanwaltschaft liegen und gegebenenfalls das von Ihnen angestrebte Verfahren gefährden würden.", Zitat Ende.

Beruf: BGH-Richterin

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9

Freitag, 18. Oktober 2013, 18:34

:tele2:
TelefonJa, danke, aber das Zitat hilft mir jetzt wenig weiter. Die Klageschrift muss komplett an Beschuldigten und ggf. Verteidiger übersendbar sein. Solange da dieses VS draufsteht und dem Zitat nach, dürfte ich das nicht weitergeben, da sonst diese Personen dies veröffentlichen könnten. Sehen Sie das genauso?
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

10

Freitag, 18. Oktober 2013, 18:59

TelefonEs kann nicht sein, dass durch dieses ominöse Schreiben Gesetze ausgehebelt werden. Eine Nutzung für "dienstliche Zwecke" ist ja generell sowieso zulässig und die Zustellung der Anklageschrift würde ich als solchen werten wollen, wenn Sie mich fragen. Vielleicht erlassen Sie einfach eine Anordnung, die die Veröffentlichung der Anklageschrift einschränkt, insoweit die Arbeit des SIS betroffen ist?

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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11

Freitag, 18. Oktober 2013, 21:37

:tele2:
TelefonNun, für mich sieht es eher so aus, dass ich eine Anklageschrift, die eine Vermerk mit Vertraulich habe, nicht zulassen werde, da sie nicht vertraulich sein kann, sondern auch an Dritte weitergegeben werden muss. Im Zweifel müssen sie vorher mit dem Geheimdienst absprechen, ob er die Anklageschrift ohne Vermerk von ihnen genehmigt.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

12

Freitag, 18. Oktober 2013, 21:45

TelefonHaben Sie einen Moment Zeit?

Beruf: BGH-Richterin

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Region: Ausland

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13

Freitag, 18. Oktober 2013, 21:45

:tele2:
TelefonKurz, ja.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

14

Freitag, 18. Oktober 2013, 21:59

TelefonDanke.

Es folgten fünf lange Minuten mit Musik.
TelefonFrau Hummel, ich habe Rücksprache mit meinem Vorgesetzten gehalten. Die Klassifizierung ist aufgehoben.

Beruf: BGH-Richterin

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15

Freitag, 18. Oktober 2013, 22:01

:tele2:
TelefonSchicken Sie mir das bitte nochmal schriftlich zu.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte