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Freitag, 22. September 2017, 17:43

[Direktion S3] Terrorismus und verfassungsfeindliche Bestrebungen

Generaldirektion für Strafsachen (S3)
Direktion 3 - Terrorismus und verfassungsfeindliche Bestrebungen
Direktionsleiter: Generalstaatsanwalt Jonas Herrmann


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Samstag, 23. September 2017, 16:54

Jonas Herrmann
Sitzt in seinem Büro und hat einen Aktenvermerk der Polizei vor sich. Die vorher befassten Mitarbeiter hatten diesen jeweils eine Ebene höher verwiesen, schließlich war es eine heikle Sache. Er könnte das auch tun und die Vizepräsidentin aus dem Wochenende klingeln lassen, das ihm mal wieder nicht zu Gute kam. Aber andererseits war die Sache klar. Er notiert:


Aktenvermerk und Verfügung
  1. In pp. hat mich der Aktenvermerk der Polizeibehörde vom 20.09.17 inzwischen erreicht und wurde sodann einer Prüfung unterzogen. Aus staatsanwaltschaftlicher Sicht könnte es sich bei dem "Landsturm der BF" im Ergebnis tatsächlich um eine problematische Vereinigung handeln.


  2. In Betracht kommt
    a) Bildung einer Vereinigung mit kriminellen oder terroristischer Zielsetzung (i.S. 33 StGB)
    b) Aufforderung zu Straftaten insbesondere in Form des Aufrufs zur Beteiligung in den Strukturen / an Vorhaben (i.S. 35 StGB)
    c) Schwarzarbeit (i.S. 58 I/II StGB), sofern die Mitgliedschaft in dieser Vereinigung mit Entgelt entlohnt wird
    d) Missbrauch von militärischen Dienstbezeichnungen (i.S. 67 StGB), soweit die durch die Vereinigung verwendeten Bezeichnungen denen der Bergenwehr oder anderer staatlicher Sicherheitsbehörden zum Verwechseln ähnlich sind
    daher hierzu nähere Ermittlungen, insbesondere zu stattgefundenen "Einsätzen" und zu Strukturen etc.



  3. Der Substanz entbehrt nach derzeitiger Aktenlage aus hiesiger Sicht, obwohl die Begehung im Hinblick auf Struktur und Zielsetzung der Vereinigung nicht fernliegend ist
    a) das Wirken der Vereinigung auf auswärtige Interessen der Republik (i.S. 26 StGB)
    b) Störungshandlungen zu Sabotagezwecken (i.S. 28 StGB)


  4. Der Substanz entbehrt nach derzeitiger Aktenlage aus hiesiger Sicht schon mangels Sachvortrag geeigneter Handlungen
    a) Nichtanzeige oder Belohnung von konkreten Straftaten (i.S. 35a StGB)
    b) Handlungen, die als tatbestandsmäßig gelten können, Straftaten zu billigen oder groben Unfug darstellen (i.S. 36 StGB) - schon unabhängig von der Störung des öffentlichen Friedens
    c) konkrete Drohung mit Straftat oder empfindlichen Übel (i.S. 47a StGB)
    d) konkrete Beschädigung fremder Sachen (i.S. 52 StGB)
    e) konkrete Verhinderung der Verfolgung von Straftaten (i.S. 70 StGB)
    f) konkretes Eindringen in fremde befriedete Besitztümer (i.S. 74 StGB)
    g) konkrete Zusammenrottungen (i.S. 74a StGB)
    h) konkrete Anmaßung öffentlicher Gewalt (i.S. 76a StGB)


  5. Die Notwendigkeit von Maßnahmen der Überwachung zum Zwecke der Gefahrenabwehr kann von hier nicht beurteilt oder angeordnet werden, werden aber befürwortet und Berichte über strafrechtlich relevante Sachverhalte zu Händen des Unterzeichners, Direktion S3 der GStA umgehend bei Vorliegen erbeten. Es wird weitergehend angeregt, eine Prüfung der Übernahme der Zuständigkeit durch den SIS - Verfassungsschutzbehörde - zu veranlassen und erbeten, den vorliegenden Vermerk zumindest seinem Inhalt nach mitzuteilen.

  6. Nach hiesiger Sicht bedarf die Angelegenheit der besonderen Vertraulichkeit, daher für diesen Vermerk Verschlusssache - geheim - ; im Übrigen Anregung der entsprechenden Klassifizierung.

  7. Veranlassen zudem im Hause:
    a) Anfertigen von Überstücken der Akte für die Verwendung im Hause, diese sodann
    aa) Vorlage der Angelegenheit nachrichtlich an Herrn Präsidenten zur Kenntnis als WICHTIG
    bb) Wiedervorlage sodann bei erneuter Stellungnahme durch Gefahrenabwehr als EILT
    cc) Wiedervorlage spätestens nach Ablauf eines Monats an den Unterzeichner zwecks Verfügung zur weiteren Sachbearbeitung / Ablage
    b) Übersendung urschriftlich mit Akten an die Gefahrenabwehrbehörde - vgl. Vermerk zu 1. - zur weiteren Bearbeitung



gez. Herrmann, GStA
23.09.17

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Samstag, 23. September 2017, 19:25

Die Antwort fällt kurz aus, der Operativevorgang unterliege der Geheimhaltung. Die GStA würde rechtzeitig hinzugezogen.
Staatsdienstes für Innere Sicherheit (SIS)
"Ich sehe alles, ich weiß alles, ich wache über dich."