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Hohes Gericht,
das Staatsministerium für Wirtschaft und Finanzen in seiner Eigenschaft als Staatsministerium für Energie kann dieser Darlegung nicht zustimmen. Kein Grundrecht unserer Verfassung ist schrankenlos, es findet seine Schranken in der Verfassung, also in den anderen Grundrechten. Nach gründlicher Abwägung der Verhältnismäßigkeit sind wir dabei zu dem Schluss gekommen, dass Artikel 2, Absatz 2 und Artikel 17 der Verfassung höher gewichtet werden müssen als der vorgenommene Eingriff in die Forschungsfreiheit, zumal nur die Forschungen auf dem Gebiet der Atomenergieerzeugung eingeschränkt werden sowie das Recht zur Forschung an Atomwaffen. Letzteres wurde in Anlehnung an Artikel 15, Absatz 5 VdRB für notwendig erachtet, da Forschungen dem Ziel dienen und Schritte dahin unternehmen, Atomwaffen zu produzieren, was die Staatsregierung untersagen kann.
Daher beantrage ich für das Ministerium: Das Gericht möge die Klage abweisen und die Verordnung für zulässig erklären.
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP
Ich bin Wissenschaftler. Meine Aufgabe ist es Anlagen und Konzepte, welche die Atomenergie sicherer und für effizienter machen sollen, zu entwickeln. Hierbei haben ich und meine Kollegen in den vergangenen Jahren bereits große Fortschritte gemacht. So konnten Risiken immer weiter gesenkt und vorgebeugt werden. Sicher gibt es derzeit keine gemeinhin absolut sicheren Konzepte, jedoch hindert uns das Forschungsverbot daran diese Konzepte zu verbessern oder zu konkretisieren. So wird mir eigentlich sogar untersagt nur an ein Konzept zu denken oder es aufzuschreiben. Auch ist es so nicht möglich Konzepte in Bergen zu entwickeln, welche Kraftwerke im Ausland sicherer machen. Ich kann, aus meiner Sicht als Sachverständige und ich spreche auch für meine Kollegen, bei der Forschung keine Gefährdung die Öffentlichkeit feststellen. Zumal meine Arbeit eher theoretischer Natur ist und wir lediglich Strömungseigenschaften in real Modellen ohne Kernbrennstoffe testen."
"Wir arbeiten viel mit Blaupausen und CAD Systemen. Es ist sehr viel Theorie. Das was wir Praktisch machen können ist, als ungefährlich anzusehen, da keine gefährlichen Stoffe verwendet werden. Wir arbeiten daran die Reaktoren ausfallsicherer zu machen, zum Beispiel versuchen wir derzeit die Reaktoren so zu konzipieren, dass selbst bei einem Kühlungsproblem keine Gefahr für die Bevölkerung ausgehen kann. Weiterhin arbeiten wir, theoretisch, an Brennstoffen, welche weniger langlebig sind, wodurch das Lagerstättenproblem reduziert bzw. minimiert wird. Wir hoffen die Probleme in den nächsten Jahre lösen zu können und somit die Atomkraft generell sicherer zu machen. Jedoch ist dies von der bergischen Regierung scheinbar nicht gewollt."
Martina Kirsch
Wir verzichten.
Das Staatsministerium ist im übrigen sehr enttäuscht, dass es im Vorfeld keine Gesprächseinladung durch die Gegenseite gegeben hat, dann hätte man 2/3 der Probleme sicher ausräumen können. Mit der Zustimmung des Hohen Gerichts würden wir gerne einen Vorschlag zur Güte machen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass meine Mandantschaft sich durch eine rechtskräftige Verordnung genötigt sah unmittelbar zu Gericht zu schreiten, da jeder Tag den diese Verordnung in Kraft ist wirtschaftliche Verluste bedeutet.
Wir sind jedoch gespannt auf den Vorschlag der Gegenseite.
Es war nicht die Absicht der Verordnung, theoretische Forschung zu verhindern oder Forschung, die nicht mit oder an Atomreaktoren vorgenommen wird, weshalb wir diesen Passus ändern würden.
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP