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Wir begrüßen die Bereitschaft des Ministeriums die Verordnung in genannter Weise zu verändern, würden den Klagegenstand in diesem Fall als erledigt ansehen und lediglich eine Fortsetzungsfeststellungsklage verfolgen.
Gut. Da es nun nichts mehr zu sagen gibt, würde ich mich zurückziehen. Dem Antrag auf Fortsetzungsfeststellungsklage wird stattgegeben. Das Gericht erkennt auch an, dass die derzeit noch gültige Variante der Verordnung zur vorläufigen Untersagung von bestimmten Aktivitäten im Bereich der Forschung und Nutzung radioaktiven Materials rechtswidrig ist. Genauere Ausführungen samt Begründung können Sie dann dem Bericht entnehmen. Dem Staatsministerium ist anzuraten, die aktive Verordnung alsbald außer Kraft zu setzen und die neue Variante in Kraft zu setzen.
Wenn es jetzt keine weiteren Anmerkungen Ihrerseits gibt, ist die Verhandlung geschlossen.
Dr. Hans Tessin
Verfassungsrichter am Bergischen Gerichtshof
Ich habe eben erwähnt, dass die derzeitige Verordnung rechtswidrig ist. Aber nun gut. Es geht auch die Anordnung zur sofortigen Außerkraftsetzung der Verordnung zur vorläufigen Untersagung von bestimmten Aktivitäten im Bereich der Forschung und Nutzung radioaktiven Materials.
Dr. Hans Tessin
Verfassungsrichter am Bergischen Gerichtshof