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Die Leitung des Staatspolizeipräsidiums obliegt dem Generalinspekteur der Polizei. Dieses Amt übt seit 2012 Mike Johannes Bergmann aus. Der Generalinspekteur der Polizei wird durch Vizeinspekteure der Polizei unterstützt, von denen einer als Inspekteur der Polizei zugleich sein Stellvertreter ist. Die Vizeinspekteure leiten je eine Generaldirektion.
Die Bergische Polizei
Auftrag
Die Polizei hat den gesetzlichen Auftrag zur "Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" und zur "Hilfeleistung bei Gefahren" (§ 1 Abs. 2 Polizeiorganisationsgesetz). Darüber hinaus nimmt sie nach dem Gesetz auch sonstige ihr übertragene Aufgaben wahr und leistet anderen Behörden Hilfe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere beim Vollzug von Entscheidungen.
Sie ist abzugrenzen von den Ordnungsbehörden (§ 18 Verwaltungshandelns-Gesetz), die zwar ebenfalls den Auftrag der Gefahrenabwehr wahrnehmen, grundsätzlich aber eher regulativ - also durch das Erlassen von Vorschriften, Auflagen und Geboten - tätig werden. Soweit sie einen eigenen Vollzugsdienst unterhalten hat dieser zwar überwiegend die gleichen Rechte wie die Polizei, ist aber unbewaffnet zu organisieren und auch sonst nicht so gut ausgestattet wie die Polizei - ein gutes Beispiel dafür ist die Politesse, die "Strafzettel" an Falschparker ausstellt.
Struktur
Die Bergische Polizei ist nach dem Polizeiorganisationsgesetz streng hierarchisch organisiert, was bedeutet, dass die untergeordneten Behörden jederzeit Weisungen höherer Behörden zu allen Fragen erhalten können. Sie ist allerdings auch dezentralisiert, also abseits dieser Weisungen und Vorgaben im Rahmen der Gesetze zur selbstständigen Arbeit befugt.
Das Staatspolizeipräsidium ist als obere Polizeibehörde unmittelbar der für Innere Sicherheit zuständigen Staatsbehörde unterstellt. Dem Staatspolizeipräsidium nachgeordnet sind die 4 Regionspolizeipräsidien bei den Regionsverwaltungen. Als unterste Organisationseinheit sind bei den Kommunen die Polizeipräsidien eingerichtet, die die lokalen Dienststellen unterhalten.
Daneben gibt es weitere Polizeibehörden für besondere Aufgabenbereiche, die nicht dem Staatspolizeipräsidium unterstehen, aber ihre Tätigkeit mit diesem koordinieren.
Nachgeordnete Polizeibehörden
Sonstige Polizeibehörden
Die Regionen unterhalten den Brandermittlungsdienst mit polizeilichen Befugnissen (§ 2 Abs. 2 S. 4 Hilfeleistungsgesetz)
Die Grenzschutzbehörden nehmen polizeiliche Aufgaben zur Sicherung der Außengrenzen der Republik und zur Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs wahr (Grenzpolizei; § 1, 6 Grenzschutzgesetz)
Die Zollbehörden nehmen polizeiliche Aufgaben im Bereich des grenzüberschreitenden Handels - Außenwirtschaftsverkehr - wahr (Zollpolizei; § 6 Zollgesetz)
Die Senatspolizei nimmt polizeiliche Aufgaben auf Gelände wahr, das vom Bergischen Senat genutzt wird (§ 16 Abs. 8 Geschäftsordnung des Bergischen Senats)
Ausrüstung
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Lukas Landerberg« (22. Dezember 2014, 18:33)
Lässt dem SIS und der Polizei durch einen Beamten des
Innenministeriums die Nachricht zukommen, dass deren Vertreter im
Innenministerium erwartet werden - [Büro] Innenminister Guntram Eckstein
Guntram Eckstein, Senator Staatsminister für innere Angelegenheiten
Den Mitarbeitern ist das relativ egal, solange die Einsatzwege frei sind. Mit der Verfassungsänderung haben sie nichts am Hut und die Zahl der Demonstranten ist recht gering...
Man gibt Informationen über die beunruhigenden Vorgänge in der Näheweiter. Die Lage beginne heikel zu werden. Die Staatsmacht solle sich vorbereiten, die Situation zu gegebenenfalls kurzfristig klären. Stichworte sind Agententätigkeit, Bildung einer Terroristischen-/Kriminellen-Vereinigung, Verstoß gegen die Verfassungsmäßigegrundordnung (Massiver Waffenbesitz).
Staatsdienstes für Innere Sicherheit (SIS) "Ich sehe alles, ich weiß alles, ich wache über dich."
Man beratschlagt die Meldung intern und entschließt sich, Kontakt zum SIS aufzunehmen und auch die zuständigen Sonderstellen des Staatspolizeipräsidiums heranzuziehen - Stichwort BATE.