Die Anwältin weist diese falsche Darstellung entschieden zurück.
Die Staatliche Universität ist eine öffentliche Einrichtung und als solche dem Staat zuzurechnen. Sie genießt nach der Verfassung Wissenschaftsfreiheit, ist aber ebenso in ihrem Handeln an die Verfassung gebunden. Wenn Studenten in allgemein zugänglichen Bereichen des Universitätsgeländes demonstrieren, ist dies grundsätzlich nichts anders, als wenn sie auf einer öffentlichen Straße ihre Versammlung abhalten. Mit anderen Worten: Öffentliche Einrichtungen sind an Grundrechte gebunden und können nicht einfach so mit Berufung auf ihr Hausrecht de Grundrechtsausübung verbieten.
Das angesprochene Schild, bezieht sich auf den angrenzenden Parkplatz und lautet "Unbefugten ist der Zutritt verboten!" - unbefugt waren meine Mandanten allerdings keineswegs, sondern Angehörige der Universität, die auch das Recht gehabt hätten, diesen Parkplatz zu betreten.
Ihre infamen Äußerungen über die Wahrnehmung dieses Mandats lassen auf ein sehr verkümmertes Verständnis der Rechtsstaatlichkeit schließen: Recht und Ordnung zu verteidigen, das heißt, jedem die Wahrnehmung seiner verfassungsmäßigen Rechte zu ermöglichen. Nicht weniger versuche ich hier gegen die Universität durchzusetzen, die Ihre Verantwortung nicht ernst nimmt und ihren Anstand längst verloren hat. Schämen Sie sich!