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Eine Ladung für den Prozess wegen Mordes in mittelbarer Täterschaft gegen Andries Bloembeek geht dem SIS für den 16.11.2013 zu. Hierbei wird der SIS verpflichtet alle an dem Einsatz beteiligten Beamten als Zeugen für das Gericht bereitzustellen. Die Namen der Zeugen sind dem Gericht auf vertraulichem Wege mitzuteilen. Weiterhin wird noch auf die Vernehmung an einem anderen Ort mittels Videoübertragung, Veränderung des Aussehens und der Stimme eingegangen. Dies wird in den kommenden Tagen zwischen Vertretern des Gerichts, sowie des SIS geklärt.
Man lässt dem SIS mitteilen, dass alternativ zum Beamten, der nicht vernommen werden kann, ein Verbindungsbeamter zu entsenden ist, der mit dem verhinderten Beamten ausführlich über den Vorfall gesprochen hat, so dass bei Bedarf möglichst viele Informationen des betroffenen Beamten mit in die Verhandlung einfließen könnten.
Es reagiert natürlich niemand. Die schussicheren Glasscheiben sind zu dick, um die Rufe nach innen dringen zu lassen. An diesem Ostermontag gehen also die wenigen anwesenden Beamten und sonstigen Mitarbeiter ganz normal ihrer Arbeit nach.
Dann und wann öffnet sich kurz das Tor der bewachten Tiefgarage und ein Wagen fährt heraus, so wie jetzt gerade.
Die Behörden in ganz Bergen - vom Staatsamt für Bergbau bis zur Gemeindeverwaltung in Zupfingen.
Auf der gesicherten Leitung geht ein Anruf aus dem Außenministerium im Büro der Präsidentin des Inlandsgeheimdienstes ein.
Elisabeth Johanna Eleonore von Relsfeld Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung (Kabinette Waldheim II, Waldheim I und Königskamp VIII)
Staatsrätin für Äußeres a.D.
Elisabeth Johanna Eleonore von Relsfeld Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung (Kabinette Waldheim II, Waldheim I und Königskamp VIII)
Staatsrätin für Äußeres a.D.
Elisabeth Johanna Eleonore von Relsfeld Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung (Kabinette Waldheim II, Waldheim I und Königskamp VIII)
Staatsrätin für Äußeres a.D.
Das zuständige Amtsgericht übermittelt dem Staatsdienst als polizeilichem Staatsschutz einen auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft erlassenen Durchsuchungsbeschluss wegen des Verdachts des Versuchs oder der Vollendung schwerwiegender Straftaten (insbesondere §§ 28a, 28b, 30, 33, 35 StGB).