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Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch.
Ich sehe dort nur stehen:
§2
Eintritt der Volljährigkeit
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 17. Lebensjahres ein.

Zeigt auf die Stelle im Gesetz.
Meinen sie das?
Das muss ein Druckfehler sein, wählen dürfen Sie ja auch erst ab 18.
Ich kann aber gerne Rücksprache mit der Fillialleitung halten.

geht in sein Büro und telefoniert, als erstes mit der Polizei, dann mit seinem Vorgesetzten, den er aber nicht an den Apparat bekommt

Wartet.

kommt zurück
Kommen Sie doch bitte mit in mein Büro.

Folgt ihm.
Setzen Sie sich doch bitte.

Ich bin sofort wieder da.

verlässt das Büro
Kurze Zeit später betreten zwei Polizeibeamte die Bank.
Guten Tag, ich hatte angerufen. Sie sitzt in meinem Büro.