Oh, Verzeihung, es müsste heißen: Art. 2, Absatz 2, Satz 1 und Art. 17 VdRB.

korrigiert das schnell und druckt den Bescheid neu
Staatsamt für Bauwesen
Hauptverwaltung Freie Stadt Bergen
Bescheid
FSB, den 03.09.12
In dem Antragsverfahren
ORKA Aktiengesellschaft (Eldeya)
Niederlassung Bergen
- Energieversorgungsunternehmen -vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Björn Davíðsson
auf Bau
Leichtwasserreaktors auf atomarer Basis bei Äschin (Verwaltungsbezirk Noranda)
wird folgende Feststellung getroffen:
I. Der Antrag wird abgelehnt.
Die Entscheidung erging nach Beratung mit dem zuständigen Bauamt Äschin sowie dem Staatsamt für Umwelt und Naturschutz und nach sorgfältiger Prüfung der Unterlagen.
Gegen diesen Bescheid ist eine Beschwerde beim Staatsministerium für Bauen als Teil des Staatsministeriums für Wirtschaft und Finanzen zulässig. Einer Klage muss die Beschwerde vorausgehen.
Gründe:
Die Entscheidung wurde im Hinblick auf die Gefahren eines Atomreaktors und der daraus resultierenden Gefahr für Leib und Leben einer großen Anzahl von Menschen unter Anwendung der Gesetze und der Vorschriften der Art. 2, Absatz 2, Satz 1 und Art. 17 VdRB getroffen.
Freie Stadt Bergen, den 03.09.12
gez.
Holzhauser, Sachbearbeiter
Freimuth, Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Bode, Direktor