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Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Freie Stadt Bergen

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31

Donnerstag, 1. November 2012, 00:02

Wir würden eine solche Änderung begrüßen.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Beruf: Richter

Region: Bergen-Hauptstadt

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32

Donnerstag, 1. November 2012, 07:49

Wie würde denn die neue Verordnung im Ganzen lauten?
Dr. Hans Tessin
Verfassungsrichter am Bergischen Gerichtshof

33

Donnerstag, 1. November 2012, 12:18

Das heißt, das Reaktorentypen in Bergen zwar erdacht, aber nicht real getestet werden dürfen? Die Änderung ist begrüßenswert, aber hilft nur bedingt. Wieso können wir uns nicht auf Nullleistungsreaktor einigen?

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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34

Donnerstag, 1. November 2012, 12:20

holt einen Entwurf aus der Tasche und rei9cht ihn der Gerichtsschreibereien



Verordnung zur vorläufigen Untersagung von bestimmten Aktivitäten im Bereich der Forschung und Nutzung radioaktiven Materials

Nach Artikel 30 VdRB verordne ich:

§ 1
Es ist untersagt,
a) Atomwaffen innerhalb der Republik Bergen zu produzieren oder zu lagern oder zu transportieren,
b) Anlagen, die der Energiegewinnung durch Kernspaltung dienen in Betrieb zu betreiben, zu nehmen, zu errichten oder dies vorzubereiten,
c) Forschungen zu betreiben, die
a) der Herstellung oder Entwicklung von Atomwaffen dienen
oder
b) die die Vorgänge in einem Atomreaktor nachbilden, solange dabei radioaktives Material gespalten wird und bei dem Versuch eine Kernschmelze nicht ausgeschlossen werden kann. Versuche bedürfen der Genehmigung des Staatsministeriums für Forschung in Absprache mit dem Staatsministerium für Energie.
§ 2
Sämtliche Genehmigungen, die sich auf ein in § 1 bezeichnetes Vorhaben beziehen, sind schwebend unwirksam und vorerst nicht weiter zu verfolgen.

§ 3
Diese Verordnung gilt, abgesehen von den anderen gesetzlichen Möglichkeiten des Außenkrafttreters, bis der Senat eine gesetzliche Regelung zum Inhalt dieser Verordnung trifft.
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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35

Donnerstag, 1. November 2012, 12:24

Darauf könnten wir uns gegebenenfalls auch einlassen, aber nur, wenn die ORKA dafür sorgt, dass das anfallende Reaktionsprodukt sicher abgebaut wird und wenn Gutachter und Prüfer bedingungslos zugelassen sowie der Reaktor der Wissenschaftsallegemeiheit zugänglich gemacht wird und der Verfügung des Ministeriums untersteht, wir also die Abschaltung anordnen können.
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

36

Donnerstag, 1. November 2012, 12:41

Wir könnten uns gut vorstellen, einen solchen Reaktor zu betreiben. Allerdings ist ein bedingungsloser Zugang aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Weiterhin muss das Nutzungsendgeld der ORKA überlassen werden und die Nutzung bzw. die Blaupausen eine Fremdnutzungssperrfrist erhalten, sofern sie von unseren Wissenschaftlern stammt. Über die Abschaltung sollten wir auch noch einmal sprechen. So würde ich einen Rat aus ORKA, Ministerium und unabhänigen Sachverständigen begrüßen, welcher mit 2/3 Mehrheit die Abschaltung vornehmen können, über die absprachen im Rat hat stillschweigen zu herrschen.

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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37

Donnerstag, 1. November 2012, 12:53

Das wäre dann aber eher im Genehmigungsverfahren zu klären. Bei den bedingungslos Zutrittsberechtigen reden wir hier nicht von einem Bürger, sondern von Wissenschaftlern, die die Sicherheit prüfen.


Verordnung zur vorläufigen Untersagung von bestimmten Aktivitäten im Bereich der Forschung und Nutzung radioaktiven Materials

Nach Artikel 30 VdRB verordne ich:

§ 1
Es ist untersagt,
a) Atomwaffen innerhalb der Republik Bergen zu produzieren oder zu lagern oder zu transportieren,
b)
Anlagen, die der Energiegewinnung durch Kernspaltung dienen in Betrieb
zu betreiben, zu nehmen, zu errichten oder dies vorzubereiten,
c) Forschungen zu betreiben, die
a) der Herstellung oder Entwicklung von Atomwaffen dienen
oder
b)
die die Vorgänge in einem Atomreaktor nachbilden, solange dabei
radioaktives Material gespalten wird und bei dem Versuch eine
Kernschmelze nicht ausgeschlossen werden kann. Versuche bedürfen der
Genehmigung des Staatsministeriums für Forschung in Absprache mit dem
Staatsministerium für Energie. Zulässig sind Nullleistungsreaktoren, die der Forschung zum Zwecke von Sicherheit und Medizin dienen. Sie sind vom Staatsministerium für Energie zu genehmigen.
§ 2
Sämtliche
Genehmigungen, die sich auf ein in § 1 bezeichnetes Vorhaben beziehen,
sind schwebend unwirksam und vorerst nicht weiter zu verfolgen.

§ 3
Diese
Verordnung gilt, abgesehen von den anderen gesetzlichen Möglichkeiten
des Außenkrafttreters, bis der Senat eine gesetzliche Regelung zum
Inhalt dieser Verordnung trifft.
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

38

Donnerstag, 1. November 2012, 13:09

Sicher sind es keine Normalbürger, aber bedingungslos bedeutet ohne Verifikation, ohne Akkreditierung durch das Ministerium, jeder Zeit rund um die Uhr. Wie stellen sie sich das vor? Sonntagnachts um 1 jemanden im Ministerium für die Akkreditierung zu erreichen? Eine Anmeldung/Vorankündigung während der Geschäftszeiten ist daher vonnöten.

Sollten sie die Regelungen in dem Gesetz umsetzen wollen und dies hier so zu Protokoll geben. Könnten wir vielleicht übereinkommen.

Sieht Hansen an.

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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39

Donnerstag, 1. November 2012, 14:10

Erst einmal würde ich die Verordnung so abändern. Die Staatsregierung wird sich aber bald mit einem Gesetzentwurf beschäftigen, der die Regelung dieser Materie zum Ziel hat, denke ich.
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

Beruf: Richter

Region: Bergen-Hauptstadt

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40

Donnerstag, 1. November 2012, 16:55

Welcher Entwurf der Regierung soll nun als endgültig angesehen werden? Ist die Klägerin mit der Fassung einverstanden, welche vorgelegt wurde?
Dr. Hans Tessin
Verfassungsrichter am Bergischen Gerichtshof

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Freie Stadt Bergen

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41

Donnerstag, 1. November 2012, 17:49

Herr Tessin, da es sich hier nicht um ein kontradiktorisches Verfahren handelt, kann es meines Erachtens auch keinen Prozessvergleich geben, da die Parteien ja nicht vorhanden sind. Ich würde vorschlagen, dass das Staatsministerium die Verrordnung einfach in einer hier abgesprochenen und protokollierten Weise ändert, womit sich der Klagegegenstand erledigt.
über ein etwaiges Fortsetzungsfeststellungsbegehren, sowie eine mögliche Neufassung der Verordnung, müsste ich mich mit meinem Mandanten beratschlagen. Würden Sie uns bitte eine Unterbrechung von einer Viertelstunde gewähren um uns draußen zu besprechen?
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

42

Donnerstag, 1. November 2012, 18:10

Martina Kirsch

Da bin ich anderer Meinung, Herr Kollege.
§ 11a APO bestimmt in Absatz 8, Alternative c, dass das Verfahren mit einem Vergleich beendet werden kann und findet nach § 11b, Absatz 8 APO auf Verwaltungsverfahren Anwendung.
Auch existieren Kläger und Beklagter, was das Gesetz ja vorsieht.

Beruf: Richter

Region: Bergen-Hauptstadt

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43

Donnerstag, 1. November 2012, 18:17

Der Unterbrechung wird stattgegeben. Bitte finden Sie sich in 20 Minuten wieder ein.
Dr. Hans Tessin
Verfassungsrichter am Bergischen Gerichtshof

Beruf: Rechtsanwalt

Wohnort: Freie Stadt Bergen

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44

Donnerstag, 1. November 2012, 20:01

GedankenAch du Scheiße, hat die Ihre Examina im Lotto gewonnen?

 Spoiler


Vielen Dank, Herr Tessin.
Herr Davíðsson, lassen Sie uns doch kurz raus gehen.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
Managing Partner der Sozietät Hansen Schröter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

45

Donnerstag, 1. November 2012, 20:19

GedankenWas guckt der so blöd?