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[Zentrum | Wallenfells] Haus Familie Bloembeek

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Beruf: Rechtsanwalt

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16

Donnerstag, 24. Oktober 2013, 22:24

Auf die Beschuldigtenvernehmung stützt sich auch die Anklage. IAngesichts der Situation ist es gut möglich, dass diese einem Beweisverwertungsverbot unterfällt. Auf jeden Fall wäre es ratsam gewesen schon damals einen Anwalt hinzuziehen, aber das kann man jetzt nicht mehr ändern.
In der Hauptverhandlung wird es wichtig sein darzustellen, dass eine rechtswidrige Tötung weder nach objektiver Auslegung der Anordnung gebilligt noch von Ihnen intendiert war. Sie sollten bei Ihrer Aussage vor Gericht herausstellen, dass es Ihnen allein daran ankommt, dass die Beamten auf Ihre Eigensicherung bedacht sind.
RA Björn Kortmann

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17

Freitag, 25. Oktober 2013, 01:08

Was Ihre Idee angeht, so lesen Sie mir aus der Seele. Und das Lustige ist, dass das die Wahrheit ist.
Was die Befragung angeht, so kann ich Ihnen sagen, dass ich weniger direkt gesprochen habe. Ich habe weniger Vorlagen für die Staatsanwaltschaft gegeben. Da sie nicht hier ist und nur mein Verteidiger anwesend ist, drücke ich mich halt direkter aus.
Juliette kommt mit einem großen Tablett und allem angeforderten an. Sie gibt erst Kortmann seinen Kaffee, dann Bloembeek seinen Earl Grey-Tee. Danach stellt sie noch die Scones und die Kekse auf dem Tisch ab.
Herr Kortmann, bedienen Sie sich. Die Kekse sind extra für Sie, und die Scones schmecken auch super, die sollten Sie zumindest probieren. Ich liebe die typisch südwestalbernische Kombination aus Schwarzem Tee mit Milch und Scones mit Marmelade und Clotted Cream.

Beruf: Rechtsanwalt

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18

Freitag, 25. Oktober 2013, 01:29

Vielen Dank!
Trinkt zunächst nur einen Schluck Kaffee.
Ich sehe in einigen Aussagen, die Sie bei der Befragung getätigt haben, einen möglichen Nachteil im Prozess, da diese sehr offen für Wertungen sind. Ich glaube aber einen guten Weg gefunden zu haben, damit diese im Verfahren nicht verwertet werden können.
Die Richterin Hummel kam zu diesem Termin hinzu? Wie hat Sie ihre Anwesenheit Ihnen gegenüber erklärt?
RA Björn Kortmann

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19

Freitag, 25. Oktober 2013, 02:01

Sie sollte informiert werden, und insbesondere zwischen ihr und mir wurde es dann konkret: Sie erwähnte Bedingungslosigkeit, und ich gab mein Dementi.
Aber sie haben es selbst gemerkt: Die Befragung kann man anfechten. Vor allem wurde nicht erwähnt, dass die Aussagen vor Gericht verwendet werden könnten.

Beruf: Rechtsanwalt

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20

Freitag, 25. Oktober 2013, 08:21

Die Staatsanwaltschaft hat noch einen viel schwerwiegenderen Fehler gemacht: Sie hat das Gespräch ohne Ihre Einwilligung aufgezeichnet. ;)
Frau Hummel hat Ihnen auch nicht den Sinn Ihrer Visite erklärt, oder?
RA Björn Kortmann

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21

Freitag, 25. Oktober 2013, 13:56

Ich weiß auch nicht, ob irgendetwas aufgenommen wurde.
So genau kann ich mich nicht erinnern.

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22

Freitag, 25. Oktober 2013, 14:04

Das kann ich angesichts der Umstände nachvollziehen.
Die Staatsanwaltschaft hat das Gespräch auf Tonband aufgezeichnet, die Aufzeichnung wird als Anlage zur Anklage aufgeführt. Eine Einwilligung hierzu haben Sie, soweit sich erkennen lässt, nicht gegeben. Das ist ein klarer Verstoß gegen Art. 6 Abs. 4 VdRB. Ich werde mit dieser Argumentation, ergänzt durch Hinweise auf ihre nicht vorhandene Vernehmungsfähigkeit angesichts der gesundheitlichen Konstitution, sowie einer möglicherweise mangelnden Belehrung, in der Hauptverhandlung beantragen, dass diese Aussage nicht gegen Sie verwendet werden darf.
Ich würde noch gerne einmal über die Rolle der Richterin Hummel bei dieser Vernehmung kommen. Hat Sie Ihnen den Hintergrund ihres Besuches an Ihrem Krankenbett geschildert?
RA Björn Kortmann

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23

Freitag, 25. Oktober 2013, 14:05

Das weiß ich nicht. Ich habe es mir denken können, aber was sie gesagt hat, weiß ich nicht mehr.

Beruf: Rechtsanwalt

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24

Freitag, 25. Oktober 2013, 14:08

Es gibt da nämlich einige Merkwürdigkeiten. Frau Hummel hat Sie ohne Angabe von Gründen zur Sache vernommen - eine Aufgabe die allein den Strafverfolgungsbehörden zusteht. Als Richterin hat sich Frau Hummel nicht an den Ermittlungen zu beteiligen, um ihre Unabhängigkeit zu wahren. Ich habe da auch etwas merkwürdiges in der Verfahrensakte gefunden.
Kortmann blättert bis zu dem Beschluss durch, in welchem Hummel den BGH für zuständig erklärt.
Frau Hummel hat noch vor Anklagerhebung auf Antrag der Staatsanwaltschaft beschlossen, dass der BGH zuständig sei. Ein äußerst ungewöhnliches Verfahren. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass sie selbst in erheblichem Maße an den Ermittlungen mitgewirkt hat, die zur Anklage geführt haben. Das wirft Zweifel an Ihrer Unvoreingenommenheit auf. Ich erwäge gegen Sie einen Befangenheitsantrag zu stellen.
RA Björn Kortmann

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25

Freitag, 25. Oktober 2013, 14:31

Soweit ich weiß, ging es um die Zulassung der Anklage und vor allem, ob ich in Untersuchungshaft kommen soll. Frau Hummel hatte gefragt, ob ich das Land verlassen wolle, was ich verneinte. Danach passierte erst mal nichts.
Ich habe keine Zweifel an der Unanhängigkeit Frau Hummels, da sie abwägend wirkte und wahrscheinlich so manchen Antrag der Staatsanwaltschaft abgewiesen hat. Anderswie könnte ich mir nichts erklären.

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26

Freitag, 25. Oktober 2013, 14:33

Das alles war ja nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Auflösung der Immunität.

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27

Freitag, 25. Oktober 2013, 14:35

Wenn es eine Anhörung zu einem möglichen Haftbefehl war, hätte Sie Frau Hummel darauf hinweisen müssen.
Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie kein Ablehnungsgesuch gegen Sie stellen möchten?
RA Björn Kortmann

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28

Freitag, 25. Oktober 2013, 22:06

Ich kann mir gut vorstellen, dass sie die Lage erläutert hat, aber erinnern kann ich mich nicht. Es wäre mir aber aufgefallen, wenn sie das ausgelassen hätte. Ich habe Vertrauen in Frau Hummel und ihre Unabhängigkeit.

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29

Samstag, 26. Oktober 2013, 00:43

In Ordnung. Wir sollten dann Ihre Aussage vor Gericht vorbereiten. Ich denke es ist sehr wichtig, dass wir auf die genaue Wortwahl achten. Machen Sie deutlich, dass sie ausschließlich eine Tötung als gebotene Notwehr zulassen wollten. Lassen Sie keinen Spielraum für Interpretationen.
RA Björn Kortmann

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30

Samstag, 26. Oktober 2013, 02:21

schluckt einen Scone, um dann zu antworten:
Ja.