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46

Sonntag, 30. Juni 2013, 21:09

Zunächst informiere ich Sie, dass sich unsere Ermittlungen auf die Tötung von sieben mutmaßlichen Terroristen richten und weise Sie darauf hin, dass Sie das Recht auf einen Anwalt haben sowie jederzeit die Aussage verweigern können, wenn Sie sich selbst belasten.
Haben Sie das verstanden und fühlen Sie sich in der Lage, sich dieser Befragung zu unterziehen?

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47

Sonntag, 30. Juni 2013, 21:11

Ja, das tue ich.

48

Sonntag, 30. Juni 2013, 21:15

In Ordnung.
Sie kennen den Tatvorwurf, aufgrunddessen wir ermitteln und Ihnen ist bewusst, dass Sie diesen bereits in einer Sitzung des Senats indirekt bestätigt haben könnten?

Beruf: -

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49

Sonntag, 30. Juni 2013, 23:43

Ja.

50

Montag, 1. Juli 2013, 17:23

Haben Sie eine solche Anordnung gegeben?

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51

Montag, 1. Juli 2013, 17:34

Ich habe eine Anordnung gegeben, wie Sie sie in der Zeitung vorfinden können: "Wenn die Terroristen mit dem Mord drohen, so sollte das Problem auf schnellstmögliche Weise gelöst werden. Die Tötung der Terroristen ist dabei, mit meiner Unterstützung, zu billigen."

52

Montag, 1. Juli 2013, 17:44

Wie meinten Sie das?
Das Gespräch wird über ein Aufnahmegerät, das der Staatsanwalt in der Hand hält, aufgezeichnet.

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53

Montag, 1. Juli 2013, 17:52

Das ist meines Erachtens verständlich, aber fürs Protokoll: Ich meine damit, wenn die Terroristen gedroht hätten, Menschen zu töten, und diese Drohung wäre nicht ad-hoc zu verhindern wie z.B. mit einer überraschenden Verhaftung, so hätte ich dabei unterstützt, dass diese Terroristen getötet werden, um diese Morde zu verhindern. Das SIS teilte mir im Nachhinein mit, dass fünf Terroristen auf die Sondereinheit schießen wollten und zwei auch die Staatsministerinnen, die das Ziel waren, ins Visier genommen hatten. Deswegen soll die Sondereinheit, um den eigenen Tod, den Tod der Vertreterinnen unseres Landes und den Tod unschuldiger Bürgerinnen und Bürger zu verhindern, diese Terroristen getötet haben.

54

Montag, 1. Juli 2013, 18:17

Was verstehen Sie unter "Sie hätten Sie dabei unterstützt"?
War Ihre Anordnung darauf gerichtet, dass Sie die Beamten des SIS anwiesen, Waffengewalt anzuwenden in einer bestimmten Situation?

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55

Montag, 1. Juli 2013, 18:32

Ich hätte mich hinter den SIS und seine Reaktion gestellt, wenn die Aktion der Terroristen die Drohung des vielfachen Mords wäre.
Und ja, die Anordnung war nur für besondere Fälle, wie ich Ihnen gerade eben gesagt habe. In der Äußerung gegenüber dem SIS heißt es nicht ohne Grund: "Wenn die Terroristen mit dem Mord drohen" Das hat sogar die Südbergische zitiert.

56

Montag, 1. Juli 2013, 19:16

Sie haben also die Tötungsandrohung seitens der Terroristen zur einzigen Voraussetzung gemacht für eine Tötung durch die Einsatzkräfte und das ausdrücklich so befohlen?
Was genau verstehen Sie unter "Ich hätte mich hinter den SIS und seine Reaktion gestellt"?

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57

Montag, 1. Juli 2013, 20:15

Daran angeknüpft ist, dass damit gemeint ist, wenn die Waffen gegen die Beamten und/oder Ziel gerichtet werden, trotz Befehl, die Waffen niederzulegen. Denn wenn Waffen auf die Sondereinheit und auf die Zielpersonen gerichtet werden und Morddrohungen kommen, so kann diese Situation nicht deeskaliert werden. Ein Schritt oder ein Schuss eines Beamten, und die Terroristen hätten viele, viele Menschen getötet.

Das bedeutet, ich hätte das Verhalten des SIS als Reaktion auf die extreme Gefahrensituation öffentlich rechtfertigt, wäre es öffentlich geworden.

58

Montag, 1. Juli 2013, 20:39

Ihnen ist bewusst, dass dieser Schritt nicht mit der üblichen Abwägung, die aufgrund der Verfassung geboten ist, konform geht, weil das vorrangige Ziel eines jeden Einsatzes die Schonung des Lebens der Täter sein muss und nur bei eingetretener Alternativlosigkeit der finale Rettungsschuss im Betracht bezogen werden darf, weil es dann um eine direkte Abweichung des Rechts auf Leben zweier Personen geht, die nur in der Situation selbst erfolgen kann?
Denn ob ihre Einschätzung zutreffend ist, kann nur aus einer konkreten Situation eingeschätzt werden, nicht pauschal.

Beruf: -

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59

Montag, 1. Juli 2013, 22:21

Ich gebe nur die Erlaubnis, sollte eben diese Abwägung zum Ergebnis führen, dass keine Alternative vorhanden ist, der finale Rettungsschuss benutzt werden darf. Herr Streiter, wir alle schwören auf die Verfassung, und ich als Jurist weiß auch genau, was da drinnen steht. Daher wissen wir, was wir dürfen und was nicht.

60

Montag, 1. Juli 2013, 22:29

Ich denke, wir unterbrechen hier, ich werde veranlassen, dass die zuständige Richterin informiert wird, um alles weitere zu entscheiden.
geht kurz raus und bittet seinen Mitarbeiter, entsprechendes zu veranlassen