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Amtsgericht Sebnitz, OS
AMTSGERICHT SEBNITZ
Gericht erster Instanz der Straf-, Zivil-, Familien- und Betreuungsgerichtsbarkeit
Gerichtsplatz 1
Sebnitz (Ostmark)
Staatsanwältin
Heike Durr erhebt Anklage gegen
Ulrich Eulenstein wegen der Ereignisse um die
König-Albrecht-Kaserne. Diese lautet auf
- Freiheitsberaubung gegen den Herrn Edmund Reuter (mittlerweile verstorben)
- Widerstand gegen die Staatsgewalt in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Körperverletzung.
Als Beweismittel fügt sie den Polizeibericht und die Aufnahmen der Überwachungskamera, verweist im übrigen aber darauf, dass Eulenstein auf Grundlage einer Verfahrensabsprache zu einem Geständnis bereit wäre. Die Staatsanwaltschaft, so informiert sie das Gericht, werde für beide Delikte 6 Monate Freiheitsstrafe fordern und die vollständige Aussetzung zur Bewährung anregen.
In einem Schreiben an die Staatsanwalt bestätigt das Gericht den Eingang der Klage unter Az. 13037. In einem weiteren Schriftsatz weist das Amtsgericht Sebnitz jedoch die eingegangene Klage zurück. Als Grund hierfür wird auf die Zuständigkeit verwiesen, die in diesem Falle aufgrund des Wohnortes des Herrn Ulrich Eulenstein beim Amtgericht Omsk liegt.
Durr legt gegen die Zurückweisung Beschwerde ein. Der örtliche Zuständigkeitsbereich ergebe sich schon daraus, dass Gerichte für einen Gerichtsbezirk und nicht für Gerichtseingesessene errichtet würden.
Hört höchst erfreut von dem Kompetenzgerangel zwischen dem Amtsgericht und der Staatanwaltschaft. Noch mehr erfreut sie aber, das jenes Amtsgericht, die Klage gegen ihren Mandanten zurück wies.
Stellt sofort einen Antrag auf Freilassung des Mandanten.
Teilt dem Gericht mit, dass - soweit es entsprechend Ihren Antrags Zuständigkeit annehme - der Antrag als unzulässig zu verwerfen sei, da sich der Mandant nicht im Gewahrsam der Staatsorgane befinde, sondern bereits im Anschluss an die Vernehmung freigelassen worden sei.
Ist zufrieden, erklärt das mit der Freilassung ihre Mandaschaft ende.
Durr legt gegen die Zurückweisung Beschwerde ein. Der örtliche Zuständigkeitsbereich ergebe sich schon daraus, dass Gerichte für einen Gerichtsbezirk und nicht für Gerichtseingesessene errichtet würden.
Der Beschwerde wird in Teilen gefolgt. Es handelt sich nicht im eine Klage. Das Gericht hätte das Verfahren an das zuständige Gericht leiten müssen, daher ist das Verfahren nicht abzulehnen. Das Gericht bleibt jedoch bei der Feststellung, dass das Amtsgericht Sebnitz zuständig für das Verfahren zuständig sei.
Bittet um Klarstellung, ob an der Zuständigkeit des Strafgerichts Omsk nun festgehalten werde oder nicht.
Teilt mit das es ein Kopier fehler war und man natürlich das Strafgericht zu Omsk meint. Das wird auch noch einmal ordentlich ausgefertigt.
Reicht eine Sachstandsanfrage ein.
verfolgt als Zuschauer den Prozess
Prof. Wilhelm von Graubünden
Professor für Wirtschaft
Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.
Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.
Vizestaatskanzler a.D.
Man weißt noch einmal darauf hin, dass das Verfahren an Omsk abgegeben wurde. Ferner bekommt Durr alle nötigen Akten und Unterlagen bezüglich der Anfrage.