SPB-Senatsfraktion
- Fraktionsvorstand -
Dienstwege
Freie Stadt Bergen, 11.09.14
Sehr geehrter Herr Senator Brodeburg,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom heutigen Tage teile ich mit:
Ich habe mich mit der von Ihnen vorgebrachten Bitte befasst und auch die Meinung der Rechtsabteilung diesbezüglich eingeholt. Davon ausgehend stehe ich der Bitte – ohne den Entwurf durch die Staatsregierung damit zu präjudizieren, tendenziell ablehnend gegenüber.
1. Die Legislaturperiode des gegenwärtigen Senats dauert noch bis zum 09.10.14 an. Sieht man von den erforderlichen Fristen ab, verbleiben für die Debatte bei unverzüglicher Einbringung noch vierzehn Tage, darunter genügend Sitzungstage.
2. Das Wahlrecht ist eines der zentralsten Gesetzgebungsbereiche unseres Staates, Änderungen sollten nicht ohne Debatte vorgenommen werden.
3. Dass „das Beschreiten des normalen Gesetzgebungsverfahrensweges der Interessen der Republik Bergen abträglich wäre“ erschließt sich mir aufgrund der dargelegten Informationen nicht.
4. Ferner kann aufgrund des § 3, Absatz 1 SVBG die Ansicht vertreten werden, dass das Gesetz nur auf Anträge der Staatsregierung anwendbar ist.
Hochachtungsvoll
Königskamp