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237. Senatswahl
Offizielle Bekanntmachung der 237. Wahl des Senat der Republik Bergen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Feststellung der Erfordernis zur Einleitung einer Wahl
Hiermit stelle ich fest, dass die 236. Legislaturperiode Senats gemäß des Art. 24 Abs. 1 VdRB zum 18.01.18 endete. Ich schreibe daher gemäß der Verfassung und des Wahlgesetzes Wahlen zum Senat der Republik Bergen (I/18) aus. Aufgrund einer schwerwiegenden Störung im technischen Betriebsablauf war eine frühere Ausschreibung unmöglich.
Terminierung
Die Staatswahlkommission hat folgenden Zeitplan beschlossen:
Datum | Bezeichnung |
---|
09.02.18 | Beginn der Kandidaturfrist
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14.02.18 | Ende der Kandidaturfrist
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17.02.18 | Beginn der Stimmabgabe
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18.02.18 | Hauptwahltag
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22.02.18 | letzter Tag der Stimmabgabe
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23.02.18 | Bekanntgabe der Ergebnisse
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26.02.18 | Konstituierung des Senats
|
Bitte beachten Sie, dass für Wahlen in bergischen Auslandsvertretungen besondere Bestimmungen gelten.
Feststellung der bereits erfolgten Verfahrensschritte
Wahlberechtigte Bürger (bergische Staatsbürger ab Vollendung des 16. Lebensjahres zum Hauptwahltag) haben bereits eine Wahlbenachrichtigung erhaltend. Sollten Sie diese Benachrichtigung nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den für ihre Kommune zuständigen Wahlvorsteher. Bitte prüfen Sie diese Benachrichtigung und beantragen gegebenenfalls fristwahrend Briefwahl.
Feststellung der Zuständigkeiten
Die Wahllisten der politischen Vereinigungen und etwaige Beschwerden sind zu richten an:
Die Staatswahlkommission
Am Rußhof 33
1240 Freie Stadt Bergen
I. Ballner
Vorsitzende der Staatswahlkommission

Ein Mitarbeiter der Staatswahlkommission entdeckt einen der häufigen Druckfehler (nach dem der Hauptwahltag der 25.03.2017 sei) und weißt die Vorsitzende darauf hin.

In der IT hat man die Nase voll davon, dass dieser Textbaustein nie wie gewünscht funktioniert und ersetzt ihn schlicht gegen eine problemlose Formulierung. Mit dieser wird die Ausschreibung berichtigt.

Die Wahlkommission informiert in einer öffentlichen Kampagne noch einmal darüber, dass Wahlbenachrichtigungen
benötigt werden, um die Stimmabgabe zu ermöglichen.

In ihrer landesweiten Plakataktion zur Senatswahl betont die SLP den Willen zur Fortsetzung der Regierungsarbeit. Gleichzeitig grenzt man sich von der Forderung der UBK ab, die Selbstverwaltung auszusetzen, die man als einen der Pfeiler der Republik ansieht.
Sozialliberale Partei

Die Vorsitzende der Wahlkommission tritt vor die Presse und verkündet, dass man wegen des hohen Anteils an ungültigen Stimmen noch kein endgültiges Ergebnis verkünden könne. Nach vorläufigen Zahlen allerdings liege die Wahlbeteiligung bei
92,8 Prozent, wovon
etwa 4 Prozent ungültig seien und
etwa 1,41 Prozent auf Enthaltung entfielen.
Von den gültigen auf Parteien entfallenen Stimmen hätten
Kleinparteien, darunter BüLib und die Grünen, zusammen
4,8 Prozent der Stimmen erreicht und seien damit an der Sperrklausel gescheitert - dies gelte ebenso für die
UBK (3,14 Prozent) und die
SPB (4,29 Prozent).
Auf jeweils gut
21,7 Prozent der Stimmen kämen
SLP und BF, während die
NÖPB 21,43 Prozent der Stimmen erziele und die
Progressive Allianz bei der ersten Wahlteilnahme stärkste Kraft mit
22,86 Prozent der Stimmen werde.
Sollte sich das Wahlergebnis im Rahmen laufender Nachzählungen so bestätigen, wären im Senat vertreten:
- Progressive Allianz: 58 Mandate (+ 58)
- Sozial-Liberale Partei: 56 Mandate (-21)
- Bergische Front: 56 Mandate (-4)
- National-Ökologische Partei: 55 Mandate (+18)