Oh, natürlich, Verzeihung, wissen Sie, diese Sache irritiert mich ein wenig, muss ich zugeben.
Herr Bloembeek wurde vor der Anklage noch im Krankenhaus durch den LGStA Streiter befragt. Seine Aussagen wurden vom Gericht als nicht verwertbar eingestuft, weil er nicht belehrt wurde, als Beschuldigter vernommen zu werden. Ein Fehler, der erfahrenden Staatsanwälten nicht passieren darf und nicht passieren sollte, schon gar nicht in einem solchen Verfahren, das durch diesen Vorfall - als Glied einer Kette verschiedener kleinerer Fehler und Versäumnisse, die eigentlich entschuldbar sind - gefährdet wird. Ganz zu schweigen von der Bedeutung dieses Verfahrens ist dies keinesfalls ein Zustand, den ich akzeptieren kann. Ich halte es daher für erforderlich, die Mannschaft auszuwechseln, ein Scheitern können wir uns nicht erlauben. Nicht in dieser Art und Weise.