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Das hielte ich durchaus für sinnvoll.
Zitat
Zunächst: gelten Fraktionssitzungen auch als teiname an sen Sitzungen nach§ 3 abs.4
Was schlagen Sie dazu vor, Herr Kollege?
Zitat
§15
abs.1: Können wir mnicht die Richtlinien der Fragestunde auch in dieser Ordnung Regeln.
Vielleicht sollte man hier den Begriff "Informationsmaterial" enger fassen, da stimme ich dem Kollegen zu.
Zitat
und abs. 4 : Warum ist es Verboten Informationsmaterial zu zeigen? Ist
dies nicht gerade unsere Aufgabe möglichst viele Informationen kurz und
prägnant vorzutragen.
Ich rate hierzu eine Lektüre von Art. 26, Absatz 1, Satz 4 VdRB an, Herr Kollege.
Zitat
Verner schlagen wir vor den
§ 4 izu ergänzen, indem wir dem Senatspräsidenten das Hausrecht zugestehen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bianca Böhm« (28. April 2012, 12:07) aus folgendem Grund: Formatierung
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lukas Landerberg« (23. April 2012, 15:19)
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