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Samstag, 12. Mai 2012, 20:04

223-PL-004 |2012/2 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit eröffne ich die Sitzung. Auf der Tagesordnung steht die Debatte über den Gesetzesentwurf der Staatsregierung über ein Bürgerliches Gesetzbuch mit dem Aktenzeichen 2012/1.

Allgemeines
Bürgerliches Gesetzbuch






Allgemeines



§ 1 Aufgabenbereich

(1) Das AGB (Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch), enthält alle Vorschriften und gesetzlichen Regelungen, die den Bereich des Privatrechtes betreffen. Dem Privatrecht untergeordnet sind das Zivilrecht und das Bürgerliche Recht.
(2) Das AGB, kann durch zusätzliche Gesetze erweitert werden.

§ 2 Gesetze

(1) Gesetze erlangen ihre Gültigkeit sobald sie vom Staatspräsident unter der Rubrik "Gesetze" öffentlich verkündet wurden.
(2) Rechtsfälle sind nach der Gesetzeslage von Bergen zu lösen. Ist dies nicht möglich gilt es sich nach ähnlichen Fällen zu orientieren bzw. nach gründlicher Überlegung einen Präzendezfall zu schaffen.

Personenrecht

§ 3 Personenrechte

(1) Angeborene Rechte
Jeder Mensch hat angeborene Rechte und ist aus diesen Grunde als freie Person zu betrachten. Sklaverei und Leibeigenschaft oder andere ähnliche Beschränkungen sind in Bergen verboten.
(2) Erwerbliche Rechte
Jede Person ist fähig Rechte zu erwerben und muss vom Staat auch jeden Staatsbürger gebilligt werden. Jeder der sich in seinen Rechten beschränkt fühlt, kann dies bei Gericht anfechten, um diese wiederzuerlangen.

(3) Das Recht auf einen Namen

Wird jemandem das Recht zur Führung seines Namens bestritten oder wird er durch unbefugten Gebrauch seines Namens (Decknamens) beeinträchtigt, so kann er auf Unterlassung und bei Verschulden auf Schadenersatz klagen.

§4 Geschäftsfähigkeit

(1) Jeder Mensch ist ab dem 18. Lebensjahr voll geschäftsfähig. Davor gibt es folgende Phasen:
a. 0 – 7: nicht geschäftsfähig
b. 7 – 18: nur bedingt geschäftsfähig. Alle Rechtsgeschäfte sind nur schwebend wirksam.

Familienrecht

§ 4 Eherecht

(1) Eine Ehe wird durch einen Ehevertrag begründet und beinhaltet das Leben in Gemeinschaft, die Kindererziehung, eine gemeinsame Wohnung und den gleichen Familiennamen.
(2) Die Trennung der Ehe erfolgt entweder einstimmig oder wird durch ein Gerichtsurteil entschieden, wobei es zu einer Entschädigung des
"Unschuldigen" kommt.
(3) Näheres zur Thematik Ehe, regelt ein weiteres Gesetz.

§ 5 Rechte zwischen Eltern und Kindern

(1) Eltern sind für die Erziehung und das Wohl der minderjährigen Kinder verantwortlich.
(2) Vater und Mutter haben die gleichen Rechte.
(3) Die Eltern verwalten das Vermögen der minderjährigen Kinder.
(4) Minderjährige Kinder müssen die Anordnungen der Eltern befolgen.

Sachenrecht

§5Begriff
(1) Sachen sind nur körperliche Dinge.
[...]

Schuldrecht
[...]

Erbrecht
[...]

Schlussbestimmung



§6 Änderungen
(1) Das Gesetz kann nur mit einer 2/3-Mehrheit geändert werden.
(2) Von Änderungen ausgeschlossen sind die §§ 1 und 2.

§7 In-Kraft-Treten
(1) Das Gesetz tritt mit dem Abdruck im Gesetzblatt in Kraft.


Zur Antragsbegründung erteile ich das Wort dem Staatskanzler der Republik Bergen, Senator Prof. Dr. Wilhelm von Graubünden.
Dr. Magdalena von Ehrenbach
Präsidentin des Senats der Republik Bergen a. D.
Mitglied der UBK-Fraktion im Senat
Publizistin

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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2

Samstag, 12. Mai 2012, 22:14

Danke.

Werte Senatorinnen und Senatoren,

mit diesem Gesetzesentwurf legen wir den Grundstein für weitere Gesetze. Daher sollten wir diesen sehr viel Aufmerksamkeit schenken. Ich bitte um Meinungen.
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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3

Samstag, 12. Mai 2012, 22:20

Meiner Meinung nach sollte § 2 entfernt werden, das regelt die Verfassung.
Ansonsten: Zustimmung.
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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4

Samstag, 12. Mai 2012, 22:24

Mit diesem Änderungsvorschlag kann ich leben.
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

5

Sonntag, 13. Mai 2012, 00:19

Betrit das Pult.


Werte Damen un Herren,

liebe Kollegen

Frau Präsidentin
Herr Kanzler

Die Libertäre Fraktion begrüßt das Annsinnen der Staatsregierung die Grundlegenden belange der Bürger zu regeln.


Wir gehen davon aus das der Akttuelle Entwurf in die hierfür vorgesehenen Ausschüsse gegeben wird.
Wir sehen unter anderem im § 3 und §4 noch möglichkeiten etwas zu verbessern.
Gern würden wir auch unseren Beitrag zum Schuldrecht leisten.

6

Sonntag, 13. Mai 2012, 09:47

Senatorin Angelika Hoppe:
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Staatsregierung hat mit diesem Entwurf einen guten Anfang gemacht, jedoch ist noch viel Arbeit daran zu verrichten. Dieser noch sehr unfertige Entwurf wird noch viel Arbeit in Anspruch nehmen, wofür sich die UBK auch einsetzen wird. Dem jetzigen unfertigen Entwurf kann und wird die UBK-Fraktion aber noch nicht ihre Zustimmung erteilen.

Tatsächlich kann §2 gestrichen werden. Die Bereiche Sachenrecht, Schuldrecht und Familienrecht müssen derweil noch ausgearbeitet werden.

Vielen Dank.
Senator Dr. Georg Frankenhein
Fraktionsvorsitzender der UBK-Fraktion

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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7

Sonntag, 13. Mai 2012, 14:17

Für Anregungen sind wir offen.
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

8

Sonntag, 13. Mai 2012, 14:21

Sabine Assbacher, rechtspol. Sprecherin:

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!
Der Entwurf lässt erkennen, dass noch einiges daran verbessert werden muss, aber das Bürgerliche Recht ist so grundlegend, dass wir für eine Zustimmung werben. Ich verspreche Ihnen: Innerhalb dieser Legislaturperiode werden wir das Gesetz vervollständigen.

Vielen Dank.
Sozialliberale Partei

9

Sonntag, 13. Mai 2012, 14:49

steht auf


Werte Senatoren, dieses Gesetz wird die Grundlage für alle weiteren Gesetze bieten. Daher bitten wir um Zustimmung und konstruktive Kritik.
Dr. Susanne Koch-Runge
Staatsministerin für Soziales

10

Montag, 14. Mai 2012, 01:25

Sie haben ja unser Wohlwollen aber sie werden einsehen das wir es im jetzigen Zustand nicht verabschieden können.
Aus benanten Gründen.

11

Montag, 14. Mai 2012, 10:21

Senatorin Angelika Hoppe

Wenn die Mitglieder der Regierung die Zustimmung der UBK-Fraktion haben möchte, möge sie entweder die bislang nicht behandelten Teile aus dem ersten Entwurf entfernen oder sie innerhalb der Debatte per Anpassungen einzufügen. Die Einrichtung von Nullregelungen, die bedeuten: "Wir richten irgendwann ein Schuldrecht ein, aber noch nicht jetzt.", wird die UBK-Fraktion nicht mittragen.
Senator Dr. Georg Frankenhein
Fraktionsvorsitzender der UBK-Fraktion

12

Montag, 14. Mai 2012, 17:33

Senatorin Angelika Hoppe

Wenn die Mitglieder der Regierung die Zustimmung der UBK-Fraktion haben möchte, möge sie entweder die bislang nicht behandelten Teile aus dem ersten Entwurf entfernen oder sie innerhalb der Debatte per Anpassungen einzufügen. Die Einrichtung von Nullregelungen, die bedeuten: "Wir richten irgendwann ein Schuldrecht ein, aber noch nicht jetzt.", wird die UBK-Fraktion nicht mittragen.

:klatsch:

13

Montag, 14. Mai 2012, 21:22

Haben Sie denn einen Vorschlag z.B. für das Schuldrecht?
Dr. Susanne Koch-Runge
Staatsministerin für Soziales

14

Montag, 21. Mai 2012, 00:29

Angelika Hoppe

Die UBK-Fraktion wird nicht die Aufgaben der Regierung übernehmen. Hat die Regierung Pläne für die bisher leeren Absätze, sollten sie von ihr eingefügt werden. Hat sie keine Pläne, sind die Absätze zu streichen und später zu ersetzen. Wie gesagt wird die UBK-Fraktion keine Absichterklärungen in Gesetzen zulassen.
Senator Dr. Georg Frankenhein
Fraktionsvorsitzender der UBK-Fraktion

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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15

Montag, 21. Mai 2012, 21:12

Wieso wollen Sie denn nicht einfach mithelfen?
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.