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1

Donnerstag, 7. Juni 2012, 11:13

223-PL-011 | 201206/04-AU Änderung der Geschäftsordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die SLP-Fraktion beantragte eine Aussprache über die Änderung der Geschäftsordnung.

Die Fraktion der SLP beantragt hiermit die Eröffnung einer Debatte zur Ergänzung der Geschäftsordnung in § 6, Absatz 4:


Rederecht haben die Senatoren, der Staatspräsident und
Mitglieder der Staatsregierung. Der Senat erteilt auf Antrag einer
Fraktion oder mindestens 10 Abgeordneter auch Außenstehenden zur Sache
das Rederecht, sofern diese nachweislich etwas zur Sache beitragen
können. Vertretern von Staaten oder Organisationen wird nur auf
Verlangen der Staatsregierung oder der Mehrheit der Senatoren Rederecht
gewährt.



Das Wort hat der Senator Theo Müller von der SLP-Fraktion.
Dr. Magdalena von Ehrenbach
Präsidentin des Senats der Republik Bergen a. D.
Mitglied der UBK-Fraktion im Senat
Publizistin

2

Donnerstag, 7. Juni 2012, 13:43

Theo Müller, Fraktionsgeschäftsführer
Frau Präsidentin,
liebe Kollegen!

Der Staatspräsident hat wichtige Aufgaben in unserem politischen System, in der Innen- wie auch der Außenpolitik und sogar Initiativrecht für Gesetze und Verfassungsänderungen. Es ist daher nicht optimal, dass er nicht oder nur über eine Ausnahmeregelung im Senat sprechen darf. Die SLP möchte dies nun beheben und ich bitte daher im Sinne unserer Demokratie um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

Fraktion

:klatsch: :klatsch:
Sozialliberale Partei

3

Donnerstag, 7. Juni 2012, 18:19

Viktor von Warnsleben

Sehr geehrte Damen und Herren,

die UBK-Frakion sieht keinen Sinn darin, die derzeitige Situation zu ändern. Es gibt genug Möglichkeiten, wie dieses Problem umgangen werden kann, zum Beispiel, indem der Präsident selber in den Senat einzieht, nominell Mitglied der Regierung wird oder ihm - im äußersten Ausnahmefall - das Rederecht zugestanden wird. Diese Möglichkeiten reichen nach der Meinung der UBK aus, sodass sie diesen Antrag ablehnen wird.
Senator Dr. Georg Frankenhein
Fraktionsvorsitzender der UBK-Fraktion

4

Donnerstag, 7. Juni 2012, 18:22

Theo Müller, Fraktionsgeschäftsführer


Frau Präsidentin,
werte Kollegen!

Senator Warnsleben, ich sehe da ein Problem: Wenn der Staatspräsident Mitglied der Regierung wäre, würde er dem Organ angehören, über das er Aufsicht führen soll. Senator ist er derzeit nicht und eine Ausnahmeregelung verkennt die Wichtigkeit des Amtes.
Sozialliberale Partei

5

Donnerstag, 7. Juni 2012, 18:28

Viktor von Warnsleben

Herr Kollege Müller, hätte die Verfassung eine Amtsunvereinbarkeit an dieser Stelle gewollt, hätte sie sie eingerichtet.

Zudem sei auch auf die Verfassung hingewiesen, in der steht:

Zitat

[Der Staatspräsident]vertritt die Republik nach Außen und in internationalen Organisationen, wenn die Regierung nichts Abweichendes bestimmt. Eine Delegation ist möglich.


Letztlich bedeutet dies nichts anderes, als dass der Staatspräsident ohnehin in Absprache mit de Regierung handelt. Entweder kann er nominell Mitglied der Regierung werden, oder kann auch zum Beispiel den Staatskanzler bitten, einen von ihm eingereichten Entwurf vorzustellen und zu verteidigen, wenn er eben weder Mitglied des Senats ist, noch Mitglied der Regierung sein will.
Senator Dr. Georg Frankenhein
Fraktionsvorsitzender der UBK-Fraktion

6

Donnerstag, 7. Juni 2012, 18:40

Theo Müller, Fraktionsgeschäftsführer
Herr Kollege VON Warnsleben, wenn Sie so viel wert auf Ihren Titel legen,
von einer Amtsunvereinbarkeit rede ich nicht.
Dort steht aber nicht, dass der Staatspräsident, wenn er diese Kompetenz wahrnimmt, Mitglied der Regierung ist. Gab es das seit der Verfassungseinführung 1945 einmal?
Sozialliberale Partei

7

Donnerstag, 7. Juni 2012, 20:06

Viktor von Warnsleben

1. Ich nenne Sie auch nicht Kollege Mü, sondern Kollege Müller. Wenn Sie mich ansprechen, sprechen Sie mich einfach mit meinem vollen Namen an.

2. Der Präsident ist nicht qua Amt Mitglied der Regierung, das hat im übrigen auch niemand behauptet. Ich kann mich dazu im übrigen bestens an Präsident. Wenn er die Außenpolitik aber ohnehin in Absprache mit der Regierung betreibt, kann sie auch für ihn zum Beispiel Verträge o.ä. vorstellen und verteidigen, wenn er nicht Mitglied des Senats ist. Das gleiche gilt für sonstige Gesetze, die durch einen befreundeten Senator vorgestellt werden kann, wenn er gedenkt, eine Parallelpolitik zur Regierung zu betreiben. Wie gesagt gibt es genug Mechanismen, die dem Staatspräsidenten das Rederecht zugestehen.

Mich würde allerdings interessieren, warum die SLP-Fraktion diesen Entwurf eingebracht und für sie gestimmt hat, wenn ihr dieser Punkt so wichtig ist.
Senator Dr. Georg Frankenhein
Fraktionsvorsitzender der UBK-Fraktion

8

Donnerstag, 7. Juni 2012, 20:24

Theo Müller, Fraktionsgeschäftsführer

Sie kritisieren, Herr Kollege, dass wir einer Geschäftsordnung zugestimmt, ja sie sogar eingebracht haben, obwohl diese Regelung fehlte? - Das ist absurd, denn wir haben damals einen Fehler gemacht, den wir nun erkannt haben - er ist nicht dramatisch, aber unschön. Deshalb möchten wir nun mit der Zustimmung möglichst aller Fraktionen eine Regelung schaffen, die unabhängig davon ist, ob der Staatspräsident nun Mitglied der Regierung oder dieses Hauses ist.
Wer einen Entwurf einbringt, der soll ihn auch begründen dürfen.
Sozialliberale Partei

9

Freitag, 8. Juni 2012, 00:40

Viktor von Warnsleben

Herr Kollege, ich bin nur verwirrt, dass Sie das Thema jetzt als das Non-Plus-Ultra herausheben, damals aber keiner Ihrer 120 Fraktionskollegen dagegen opponiert hat.

Die UBK-Fraktion hat kein Interesse an einer Geschäftsordnungsänderung.
Senator Dr. Georg Frankenhein
Fraktionsvorsitzender der UBK-Fraktion

10

Freitag, 8. Juni 2012, 07:31

Theo Müller, Fraktionsgeschäftsführer

Herr Senator, zum Mitschreiben: Uns ist damals ein kleiner FEHLER, F-E-H-L-E-R unterlaufen, den wir nun bemerkt haben und berichtigen wollen.

Fraktion
Schmunzeln bei einigen Senatoren
Sozialliberale Partei

11

Freitag, 8. Juni 2012, 11:14

Meine Damen und Herren

Die


die Labour Fraktion wird kann der Argumentation des Kollegen Warnsleben Folgen. Für die gegenwärtige Legislatur reichet
unser gefundener Modus Vivendie der erteilung des Rederecht durch den Senat selbst aus.

12

Freitag, 8. Juni 2012, 12:38

Viktor von Warnsleben

Herr Kollege, nun ist es ein "kleiner Fehler", der allerdings gar nicht so klein ist. Bei der Konstitutierung schlossen sie noch aus, dem Staatspräsidenten generelles Rederecht zu geben, nun wollen Sie es ihm generell erteilen. Warum? Weil er gemäß Ihrer Argumentation so wichtig für den Staat ist, dass er auch ständig in Debatten eingreifen können soll. Das geht - aus Sicht der UBK-Fraktion - aber zu weit. Wenn er, zum Beispiel bei internationalen Verträgen oder eigenen Gesetzesentwürfen das Wort haben möchte, weil es niemand anders gibt, der diese für ihn vorstellen und verteidigen würde, was im übrigen schon für ziemlich politische Isolierung des Staatspräsidenten sprechen würde, wird sich - wie sich jetzt gezeigt hat - keine Fraktion dagegen aussprechen. Er bekommt aber durch diese Änderung grundsätzlich die Möglichkeiten in jedewede Debatte einzugreifen, bei der es für opportun hält. Da kann die Debatte noch so innenpolitisch orientiert sein, der Staatspräsident kann - und wird - seinen Senf dazugeben. Er soll sich gar noch äußern, damit das verfassungsgemäße Zustandekommen bereits im im ersten Schritt zum Stehen kommt, so graut es mir schon vor dem Tag, an dem ein Staatspräsident von dem Rednerpult aus sein Veto androht.

Nein, Herr Kollege. Die derzeitigen Regelungen reichen für den Fall der Fälle vollkommen aus.
Senator Dr. Georg Frankenhein
Fraktionsvorsitzender der UBK-Fraktion

13

Freitag, 8. Juni 2012, 22:23

Theo Müller, Fraktionsgeschäftsführer

Herr Kollege, es ist Usus, dass der Antragsteller das erste Wort erhält. Warum sollte das bei Initiativen des Staatspräsidenten, innen- oder außenpolitischer Art, die sein verfassungsmäßiges Recht sind, anders sein?
Der Staatspräsident ist ferner von verfassungswegen absolut frei, seine Meinung zu äußern, deswegen greift Ihr Argument ins Leere, denn es gibt viele Möglichkeiten, sein Veto anzukündigen, wobei ich ehrlich sagen muss, dass mir eine Begründung im Senat eher zusagt als in den Medien, denn hier kann direkt die Gegenmeinung zu Wort kommen.

Aber bitte, ein Vorschlag zur Güte:


Rederecht haben die Senatoren, der Staatspräsident, sofern er den Entwurf bzw. den Vorschlag eingebracht hat, und Mitglieder der Staatsregierung. Der Senat erteilt auf Antrag einer Fraktion oder mindestens 10 Abgeordneter auch Außenstehenden zur Sache das Rederecht, sofern diese nachweislich etwas zur Sache beitragen können. Vertretern von Staaten oder Organisationen wird nur auf Verlangen der Staatsregierung oder der Mehrheit der Senatoren Rederecht gewährt.

Damit würde dann der Antragsteller-Usus übernommen.
Sozialliberale Partei

14

Freitag, 8. Juni 2012, 22:34

Viktor von Warnsleben

Sie verwechseln hier einige Grundbedingungen. Das Senatspräsidium war sich mit Sicherheit unsicher, wie es den Terminus über das Recht des ersten Wortes mit dem Fehlen des Rederechts des Staatspräsidenten vereinbaren soll. Wir können uns gerne darauf einigen, dass der Staatspräsident seine Initiativen vorstellen darf, was dann auch Usus werden kann. Ihr Antrag gewährt dem Staatspräsidenten dann aber generelles Rederecht in den Debatten, also über das Recht des ersten Wortes hinaus. Wenn er dies wünscht, so kann in jedem Fall ein Antrag dazu gestellt werden. Wie gesagt bleibt der Weg dazu offen.

Die UBK-Fraktion hält eine Änderung schlichtweg für unnötig, da es genug Wege gibt, die Situation, die die SLP-Fraktion hier als Regel einzuführen gedenkt, auch über kleine, aber dennoch wichtige Umwege herbeizuführen. Schließlich ist der Staatspräsident - wenn er nicht Mitglied des Senats ist - eine dritte Person. Und der Senat hat auch punktuell zu entscheiden, ob er ihm weitergehende Rederechte einzuräumen gedenkt, oder eben nicht.
Senator Dr. Georg Frankenhein
Fraktionsvorsitzender der UBK-Fraktion

15

Freitag, 8. Juni 2012, 22:42

Theo Müller, Fraktionsgeschäftsführer
Nein, gewiss nicht: Ein weiterer Usus ist, dass auf Äußerungen erwidert werden kann.
Sozialliberale Partei