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Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

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1

Dienstag, 10. Juli 2012, 18:43

223-PL-024 | 201206/15-AU 1. Änderung des PStMG

Werte Senatoren,
die Fraktion der UBK beantragt, das PStMG wie folgt zu ändern:

1. Gesetz zur Änderung des Personen- und Meldegesetz (PStMG1ÄndG)
§1
(1) §16 des Personenstands- und Meldegesetz (PStMG) in der Fassung vom 16.04.1947 wird gestrichen.
(2) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Das Wort hat ein Vertreter der UBK, im Anschluss ist die Debatte eröffnet.
Staatspräsident a.D.

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2

Dienstag, 10. Juli 2012, 20:14

Tritt ans Pult.


Werte Senatoren,
als ich letztens durch das Personenstands- und Meldegesetz blättere, fiel mir etwas auf, was ich so nicht für möglich hielt zuvor und auch niemandem geglaubt hätte, der mir dies gesagt hätte. Wir haben bereits die Zwangsehe in Bergen. So werden Personen, die in einer außerehelichen Lebensgemeinschaft leben, nach §16 PStMG über das Hintertürchen quasi wie Verheiratete behandelt. Natürlich gibt es hier die Möglichkeit dem Ganzen zu widersprechen, aber wie soll ein solcher Widerspruch bitte funktionieren? Wem gegenüber soll er erklärt werden? Zumal die Betroffenen bestimmt nicht einmal wissen, dass sie sich in einer solchen "Zwangsehe" befinden. Denn der Begriff "langfristig" ist sehr ungenau, wann liegt das denn vor?
Hier werden auch Personen, die sich bewusst gegen die Verpflichtungen einer Ehe entscheiden, in eine Quasi-Ehe mit allen Verpflichtungen gezwängt. Aus dem Vermögen beider wird plötzlich ein Gemeinschaftsvermögen, auch hier ist die Schließung eines Vertrages nur theoretischer Natur, da man ja gar nichts davon weiß und es vermutlich erst auffällt, wenn es Probleme gibt und dann hat man den Salat. Auch wie eine Abwicklung im Falle der Trennung abläuft wird durch die Regelung nicht geklärt. Die Vorschriften der Scheidung sind so ja nicht anzuwenden, da man die Trennung anders als die Scheidung nicht einer offiziellen Stelle melden muss.

Das eine solche "Zwangsehe" existiert ist kein guter Zustand für Bergen. Eine große Änderung der Vorschrift macht aus Sicht der UBK keinen Sinn. Sie muss weg!
Wer weiterhin eine Ehe ablehnt, aber bestimmte Vorteile dieser haben will, der soll einen Vertrag mit dem Partner schließen, in dem diese Details geregelt sind. Eine solche Widerspruchslösung halte ich jedoch an der Realität vorbeigegriffen. Zumal unsere Verfassung nur die Ehe unter einen besonderen Schutz stellt und nicht die eheähnlicher Lebensgemeinschaften.
Vielen Dank!

Geht wieder an ihren Platz, während aus den Reihen der UBK Applaus kommt.

:klatsch: :klatsch: :klatsch: :klatsch:

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3

Dienstag, 10. Juli 2012, 20:38

Die Debatte ist eröffnet, wobei ich anmerken möchte, dass nur § 12, Abs.

Zitat

(2) Im Falle der Notwendigkeit der Bestellung eines Vormundes wird der
Ehepartner bei gleicher Eignung bevorzugt eingesetzt. Im Falle der
Entscheidungsunfähigkeit über medizinische Behandlungen entscheidet der
Ehepartner. Er hat sich dabei an den Willen des Betroffenen zu halten,
sofern dieser bekannt ist oder im Sinne des Betroffenen zu handeln.

(3) Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft
verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung. Beide Ehegatten sind
gleichberechtigt. Der gewaltfreie und respektvolle Umgang zwischen den
Partnern ist eine eheliche Pflicht.

(4) Der Ehepartner ist berechtigt, für seinen Partner Rechtsgeschäfte
für den alltäglichen Lebensunterhalt stellvertretend zu tätigen. Die
Vermögen beider Partner bilden ein Gemeinschaftsvermögen, sofern nichts
anderes durch Vertrag bestimmt wird.

sinngemäß angewendet wird.
Staatspräsident a.D.

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4

Donnerstag, 12. Juli 2012, 20:18

Sie sagen so einfach "nur", aber das sind eingriffsintensive Dinge, die eigentlich der Ehe vorbehalten sein sollten und man sich wirklich dafür entscheiden soll und nicht dem nur widersprechen.

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5

Donnerstag, 12. Juli 2012, 20:35

Das war kein Debattenbeitrag, das steht mir nicht zu, es ist nicht mein Bereich, sondern ein Hinweis für das Verfahren, da Ihre Äußerung missverstanden hätte werden können, Frau Senatorin. :)
Staatspräsident a.D.

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6

Dienstag, 17. Juli 2012, 14:35

Gibt es eine Stellungnahme der Regierung?
Staatspräsident a.D.

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7

Dienstag, 17. Juli 2012, 14:49

 Gedanken


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8

Sonntag, 22. Juli 2012, 15:14

Ich bitte einen Vertreter der Regierung um eine kurze Stellungnahme, im Anschluss können wir dann die Debatte fortsetzen.
Staatspräsident a.D.

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9

Sonntag, 22. Juli 2012, 15:20

Die Regierung bittet um Geduld. Diese Gegebenheit wird derzeit geprüft.
Prof. Wilhelm von Graubünden

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10

Sonntag, 29. Juli 2012, 14:26

Herr Staatskanzler, ich denke, für eine Prüfung war nun lange genug Zeit, bitte geben Sie Ihre Stellungnahme ab.
Staatspräsident a.D.

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11

Dienstag, 31. Juli 2012, 16:42

Herr Staatskanzler?
Staatspräsident a.D.

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12

Dienstag, 31. Juli 2012, 17:28

Ich habe darüber nachgedacht und mir mehrere Vorschläge angehört. Wir werden diesem Gesetz nicht zustimmen. Allerdings werde ich das PStMG für einen bestimmten Zeitrahmen per Verordnung außer Kraft setzen.
Prof. Wilhelm von Graubünden

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13

Dienstag, 31. Juli 2012, 17:45

Herr Staatskanzler,
ich bezweifle, dass Ihnen dies gestattet ist, dieses Haus hat aber die Möglichkeit per Beschluss ein Gesetz aufzuheben.
Wenn Sie eine Begründung vorlegen, kann man darüber sicher sprechen, allerdings wäre es besser, Änderungen einzubringen, um keine Rechtslücken entstehen zu lassen.

Haben Sie eine Begründung?
Staatspräsident a.D.

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14

Dienstag, 31. Juli 2012, 18:25

Wir möchten das Gesetz nicht für immer außer Kraft setzen. Denn es ist schon wichtig. Aber wir arbeiten an einer Komplettüberarbeitung.
Prof. Wilhelm von Graubünden

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15

Dienstag, 31. Juli 2012, 18:37

Was soll dabei geändert werden?
Staatspräsident a.D.