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Gut, dann haben Sie die Frage anscheinend nicht verstanden. Dann werde ich mich wiederholen:
Aber Artikel 30 der Verfassung erlaubt nur die Schaffung von Verordnungen "im Rahmen der Verfassung und Gesetze". Also müssen diese Ihnen einen Rahmen schaffen, in dem sie Verordnungen erlassen können. Sie sehen Art. 30 aber als universelle Ermächtigung zum Erlass Verordnungen jeden Inhalts. Wieso nutzen Sie dies dennoch als Grundlage für jede Art von Verordnung?
Und die zweite Frage nocheinmal: Und denken Sie nicht, dass es besser wäre das Ermächtigungsgesetz in der Verordnung selbst zu nennen, um Unklarheiten zu beseitigen?
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