Sie sind nicht angemeldet.

Bergen wird im Rahmen eines Forenverbundes mit dem Kaiserreich Dreibürgen (aber als weiterhin selbstständiges Projekt) fortgesetzt. Wir sind jetzt hier zu finden. Ihr könnt euch ganz normal mit eurem gewohnten Passwort dort anmelden, die Daten wurden erfolgreich übernommen.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Republik Bergen. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

  • Nachricht senden

46

Freitag, 24. August 2012, 18:14

 Spoiler


Wohl sehen wir aber in dieser sogenanten zusammenarbeit eine Gefahr für die Relligionsfreiheit der nIchtorganisierten Religionsgemeinschaften bzw. gläubigen Menschen und Persohnen. Dies wird sie mit Blick auf die Geschichte der Katholische Kirche nicht verwundern.

Ich wiederhole, insbesondere Art. 36,3 VdRB gibt uns hier eine Handlungspflicht.


Also der Patriarch, Guru was auch immer der Kirche ist der sogenante "Heilige Stuhl" mit dessen Vertreter dem Kardinalstaatssekretär sie verhandelt haben. Sie regeln angelegenheiten des sogenanten "Stuhles" des Staates Valsantinus
Nein, der Heilige Vater ist das Oberhaupt der katholischen Kirche.
Der Heilige Stuhl ist ein Völkerrechtssubjekt. Es besteht aus dem Heiligen Vater (und der Kurie). Genaueres kann ihnen dann vermutlich besser Erzbischof Rojas erklären. Auch was die Stellung der Kirchenprovinzen angeht.
Der Staat Valsanto ist ein Völkerrechtssubjekt, ein Staat, der vom Heiligen Stuhl geleitet bzw. regiert wird, jedoch zum Teil auch eine zivile Regierung hat.
Staatspräsident a.D.

47

Freitag, 24. August 2012, 18:23

Verstehe also die Kurie und der Guru.

Gut warum beschränken sie sich nicht einfach auf einen Vertrag mit dem Valsanto.
Und schließen einen Vertrag mit bergen um ihre Kircheenangelegenheiten zu regeln.

Sie müsten dann auch nicht diesen Spätantiken Männerkreis als Völkerechstsubjekt annerkennen.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

  • Nachricht senden

48

Freitag, 24. August 2012, 19:07

Herr Senator,
die Anerkennung des Staates Valsanto setzt gewissermaßen die Anerkennung des Heiligen Stuhls voraus, denn dieser ist für die Diplomatie zuständig.
Staatspräsident a.D.

49

Samstag, 25. August 2012, 22:13

Verstehe ich nicht sie können diese Clice doch als vertreter des Staates ansehen oder nicht.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

  • Nachricht senden

50

Samstag, 25. August 2012, 22:20

Herr Senator,
der Kardinalstaatssekretär ist Vertreter des Heiligen Stuhles, nicht des Staates Valsanto. Der Heilige Stuhl ist durch den Papst, der Souverän des Staates Valsanto ist, aber vom Heiligen Stuhl abhängiges Völkerrechtssubjekt.
Ich wiederhole aber nochmal, über die Konstitution des Heiligen Stuhles und seiner Verbindung können Sie besser den Legaten seiner Heiligkeit, Erzbischof Dario Rojas befragen.
Staatspräsident a.D.

51

Samstag, 25. August 2012, 22:30

Sie müssen sich doch Informieren bevor sie Verträge schließen?


Aber nocheinmal zu ihren Sonderplichten für Religiöse gemeinschaften aus der Verfassung.

Könnten sie darauf genauer eingehen damit ich mal den Rahmen ihres handelns überblicken kann.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

  • Nachricht senden

52

Samstag, 25. August 2012, 23:27

In der Tat, Herr Senator, aber ich bin kein Kirchenrechtler, tut mir Leid.

Ich zitiere unsere Verfassung:

Zitat


Artikel 35 – Adelstitel, Trennung vom Kirche und Staat (Absatz 3)


Es besteht keine Staatskirche.
Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet.
DerZusammenschluss von Religionsgesellschaften unterliegt keinenBeschränkungen.
Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihreAngelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften desbürgerlichen Rechtes.
Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisherwaren.
Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahlihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten.
Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zueinem Verband zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Die Religionsgesellschaften,welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, nach Maßgabe von Gesetzen auf Grund der bürgerlichenSteuerlisten Steuern zu erheben. Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.


Artikel

36 – Bildungs- und Erziehungsauftrag (Absatz 3)


Niemand darf zur

Teilnahme an einem Unterricht mit religiösem Bekenntnisinhalt

(Religionsunterricht) gezwungen werden. Über die Teilnahme

entscheiden die Eltern, solange das Kind nicht sein 14. Lebensjahr

vollendet hat. Keine Lehrkraft kann zur Erteilung eines solchen

Unterrichts verpflichtet werden. Der Unterrichtsinhalt wird in

Zusammenarbeit mit den religiösen Vereinigungen gestaltet. Die

Nichtteilnahme am Religionsunterricht verpflichtet zur Teilnahme an

einem bekenntnisfreien Ersatzunterricht.

Ich wiederhole, ich bin kein Jurist, daher bekommen sie von mir eine hundertprozentig juristische Erklärung:
Die Kirchen sind frei und unabhängig, ordnen ihre Angelegenheiten selbstständig, haben Anspruch auf die Möglichkeit zur Erteilung von Religionsunterricht bzw. dessen Mitgestaltung und sind öffentlich-rechtliche Körperschaften. Daher ist Religionsausübung, sofern man Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist, keine Privat, sondern eine öffentliche Sache.
Der Staat muss daher mit den Religionsgemeinschaften zusammenarbeiten. Um Zusammenarbeit zu definieren, schließt man Vertrage. Das ist hier geschehen und zwar mit der übergeordneten Stelle, dem Heiligen Stuhl, in Vertretung zur untergeordneten Stelle, der Kirchenprovinz Bergen bzw. der damit identischen Valsantinisch-Katholischen Kirche Bergen Körperschaft des öffentlichen Rechts.

 Spoiler

Staatspräsident a.D.

53

Sonntag, 26. August 2012, 22:27

Der Erzbischof verfolgt aufmerksam die Debatte. Gelegentlich stellt er seinem Dolmetscher Fragen zu juristischen Termini, und macht sich Notizen über das Gesagte.
Seine Exzellenz,
Erzbischof Dario Justino Rojas
Apostolischer Erzvikar für San Pedro | Substitut des Staatssekretariats | Titularerzbischof von Marcianopolis

54

Sonntag, 26. August 2012, 22:52

 Spoiler




 Spoiler




Abgewsehen davon, das der Staat von den Religionsgemeinschaften dazu misbraucht werden kann ihre Mitglieder auszuplündern,

halte ich ihre sichtweise für Gefährlich. Die individuelle Religionsfreiheit wird zugunsten der Religionsführer beschnitten. Aber sie haben ja gennerel ein Zentralistisches Demokratieverständnis.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

  • Nachricht senden

55

Montag, 27. August 2012, 18:57

 Spoiler


Herr Senator,
das ist unsere Verfassungswirklichkeit. So ist es seit über 67 Jahren, geändert werden kann es immer, aber offensichtlich hält eine breite Mehrheit das nicht für notwendig. Ich bin nicht die Legislative, die darüber entscheidet, ich führe nur die Verfassung aus, mehr nicht und nicht weniger.
Das zentralistische Demokratieverständnis, wie Sie es nennen, hat sich im übrigen in über 6 Jahrzehnten bewährt. ;)
Staatspräsident a.D.

56

Montag, 27. August 2012, 20:10

Deshalb haben sie auch in den 80zigern Noranda niedergemetzelt und knüppeln jedwede kleinste Suveränitätsbestrebung nieder.

Aber wir kahmen auch 67 Jahre ohne Staatsverträge und Kongordate aus, und damit hatte niemand ein Problem und Katholischen Untericht gab es obendrein.

Ergo müssen sie erklären warum sie diesen KONSENS jetzt aufbrechen.

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

  • Nachricht senden

57

Montag, 27. August 2012, 20:34

Herr Schmied, diese Aussage verbitte ich mir auf das allerschärfste. Ich heiße diese Vorgänge nicht gut und bin und war der Meinung, man hätte das anders lösen sollen, mir das persönlich vorzuwerfen ist lächerlich, ich war damals nicht in der Politik, das war LANGE vor meiner Zeit.

Fakt ist aber, dass die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein Recht darauf haben, solche Verträge mit uns zu schließen.
Staatspräsident a.D.

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

  • Nachricht senden

58

Montag, 27. August 2012, 21:01

Ich schon, meinem Enkel ging es hier darum ihr Loblied auf die Zentralisierung mit der Realität zu konfrontieren.
SPB-Veteran

59

Montag, 27. August 2012, 21:05

Sie haben nur das recht auf einsicht ins Steuerregister, was man auch mal auf die Verfassungskonformität prüfen könnte.

Ansonsten sind sie laut verfassung mit Vereinen gleichgestellt und die haben auch keine Rechte auf Staatsverträge oder?

Beruf: Ordinarius an der SU Bergen

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Bergen-Hauptstadt

  • Nachricht senden

60

Montag, 27. August 2012, 21:08

Herr Senator Schmied sen., wir können darüber gerne einmal sprechen, aber könnten wir uns jetzt unter Umständen wieder diesem Vorgang zuwenden, ich habe leider auch noch andere Termine, die ich ungern versäumen würde und ich gehe davon aus, dass das auf unsere Gäste ebenso zutrifft.
Herr Vorsitzender?
Staatspräsident a.D.