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Samstag, 22. Dezember 2012, 17:39

224-PL-017 | Verfassungsgesetz bzgl. Spannungsfall

Maria Pabst, stellv. Senatspräsidentin
Liebe Kollegen,
da der Senatspräsident derzeit verhindert ist, hat er mich mit der Sitzungsleitung beauftragt.

Der Staatspräsident bringt folgenden Entwurf ein. Da es sich um ein verfassungsdurchbrechendes Gesetz handelt, wird es vom Plenum behandelt:




Gemäß Artikel 37, Absatz 3 wird folgendes Gesetz mit verfassungsdurchbrechender Wirkung erlassen:

§ 1 - Einberufbarkeit

Die Einberufbarkeit zum Dienst in der Bergenwehr wird von 18-45 auf 18-60 geändert. Einberufbar ist jeder Mann zwischen 18 und 60. Die Einberufung steht dem aktuellem Beruf vor.

§ 2 - Pressefreiheit

Eine Berichterstattung über Militäransammlungen oder Militäraktionen ist unzulässig, sofern sie nicht freigegeben wurde. Die Berichterstattung ist freizugeben, sofern nicht wichtige Interessen der Republik entgegenstehen oder die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte durch Berichterstattung eingeschränkt würde. Die Berichterstattung entgegen des Verbotes kann als Vaterlandsverrat bewertet werden.

§ 3 - Kriegsdienst

Einberufende, aber den Kriegsdienst verweigende, sind im Grenz- bzw. Zivilschutz einzusetzen.

§ 4 - Post- und Fernmeldegeheimnis

Ein Eingriff in die Rechte die sich aus Artikel 6 Absatz 1 ergeben, können durch den SIS dem NATACH oder der Polizei gegen Personen oder Personengruppen angeordnet werden. Ein Richter ist zu informieren und muss dies bestätigen, die Anfrage hat keine aufschiebende Wirkung. Die Betroffenen sind von der Maßnahme nicht in Kenntnis zu setzen. Die Gespräche sind bei Anordnung der Überwachung grundsätzlich aufzuzeichnen. Ausgenommen sind Ärzte und Rechtsanwälte.

§ 5 - Unverletzlichkeit der Wohnung

Eingriffe in die Rechte die sich aus Artikel 6 Absatz 3 ergeben, können bei Gefahr im verzuge durch den SIS dem NATACH oder der Polizei gegen Personen oder Personengruppen angeordnet werden. Ein Richter ist zu informieren und muss dies bestätigen, die Anfrage hat keine aufschiebende Wirkung. Die Betroffenen sind zu entschädigen, sollte die Maßnahme sich als unbegründet herausstellen. Über die Entschädigung haben die Zivilgerichte zu entscheiden.

§ 6 - Sondersteuer

Durch dieses Gesetz wird weiterhin absofort eine Sondersteuer auf Öl, Gas und Strom erhoben und zwar 0,10 Bergermark je Liter Öl, 0,15 Bergermark je Megawattstunde Gas und 0,029 Bergermark je Kilowattstunde Strom, mit Ausnahme von Unternehmen die einen Erheblichenanteil Ihres Umsatzes aus Öl und Gas Umwandlung generieren (z.B. Kraftwerke, Raffinerien). Die Einnahmen sind ausschließlich für die Verteidigung und den Bevölkerungsschutz zu verwenden.

§ 7 - Schlussbestimmung

(1) Dieses Gesetz gilt ab der ersten folge Stunde nach Verkündung. Ein Verfahren vor einem Gericht schiebt die Umsetzung nicht auf.
(2) Das Gesetz, sofern es nicht binnen sieben Tagen nach Beendigung des Spannungsfalls ins Parlament zur erneuten Verabschiedung
eingebracht wurde, verlieren seine Gültigkeit mit Ablauf des achten Tages nach Ende des Spannungsfalls, jedoch spätestens nach seiner Ablehnung durch das Parlament.


Ich bitte den Staatspräsidenten um die Ergänzung eines Titels und um eine Begründung.
Sozialliberale Partei

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Lukas Landerberg« (3. Januar 2013, 12:35)


2

Samstag, 22. Dezember 2012, 17:58

Werte Kolleginnen und Kollegen,

Das Gesetz zur Kontollierung der Spannungssituation trifft Vorkehrungen, die der Sicherheit der Republik dienlich sind. So wird zB geregelt, wie die Einberufung erfolgt und was mit Kriegsdienstverweigerern geschied. Weiterhin schlägt der Staatsrat und der Sicherheitsrat vor eine Sondersteuer zu erheben. Einerseits um die gestiegenen Ausgaben zu refinanzieren, anderer Seits um wichtige Resourcen durch einen verringerten Absatz in der Bevölkerung für das Militär vorzuhalten.

Sollte es fragen geben oder genauere Ausführungen gewünscht sein, stehe ich ihnen selbst verständlich zur Verfügung

3

Samstag, 22. Dezember 2012, 18:15

Senatorin
Frau Präsidentin,
eine Frage: Was hat der Auslandsnachrichtendienst in Privatwohnungen bergischer Bürger zu suchen? X(
Sozialliberale Partei

4

Samstag, 22. Dezember 2012, 18:20

Nichts, daswegen können sie die Durchsuchung auch nur anordnen. Die Durchsuchung bleibt bei dem Personal, welches es bis jetzt auch macht. :)

5

Samstag, 22. Dezember 2012, 18:23

Senatorin
UND ZU WAS BITTE SOLL DAS FÜHREN? :wut: :wut:
Sozialliberale Partei

6

Samstag, 22. Dezember 2012, 18:24

Maria Pabst, stellv. Senatspräsidentin
Frau Kollegin, bitte mäßigen Sie Ihr Verhalten!
Sozialliberale Partei

7

Samstag, 22. Dezember 2012, 18:27

Man kann natürlich wichtige Zeit verlieren, erst über fünf andere Behörden gehen und zum Schluss die falsche Wohnung durchsuchen...

8

Samstag, 22. Dezember 2012, 19:10

Senatorin
ZEIT! ZEIT! Hauptsache schnell! Und was ist mit den Grundrechten? - Unerhört! :wut: :wut: :wut: :wut: :wut: :wut: :wut: :wut: :wut: :wut: :wut: :wut:
Sozialliberale Partei

9

Samstag, 22. Dezember 2012, 19:39

Wenn es nichts gibt, was die Personen verbrochen haben, haben sieh doch nichts zu befürchten. Wir heben ja nicht die Rechtsstaatslichkeit auf.

Außerdem steht dort doch:

Zitat

Ein Richter ist zu informieren und muss dies [die Durchsuchung] bestätigen, die Anfrage hat keine aufschiebende Wirkung. Die Betroffenen sind zu entschädigen, sollte die Maßnahme sich als unbegründet herausstellen.

10

Samstag, 22. Dezember 2012, 20:05

Senatorin
ES HAT SEINEN GRUND,WARUM RICHTER ZUSTIMMEN UND NICHT BLOß BESTÄTIGEN MÜSSEN.

Maria Pabst, stellv. Senatspräsidentin
Frau Kollegin, ein letztes Mal, bitte halten Sie sich an unsere Geschäftsordnung.
Sozialliberale Partei

11

Samstag, 22. Dezember 2012, 20:13

Sie wollen also im Zweifel für den Tot hunderter Bürgerinnen und Bürger verantwortlich sein?

12

Samstag, 22. Dezember 2012, 20:50

ein anderer Senator
Das ist im wahrsten Wortsinne ein Todschlagargument, Herr Staatspräsident!
Sozialliberale Partei

13

Montag, 24. Dezember 2012, 14:30

Sabine Assbacher, rechtspol. Sprecherin
Herr Präsident,
ich habe bei diesem Gesetz Bauchschmeerzen, das sage ich ganz offen, ich erkenne aber an, dass es einer schnellen Regelung aufgrund der Umstände bedarf und ich denke, die Mehrheit meiner Fraktion sieht das ähnlich.

Ich werde diesem Gesetz aber nur zustimmen, wenn es zeitlich befristet wird.

Danke.
Sozialliberale Partei

14

Montag, 24. Dezember 2012, 17:50

Ich sehe gerade, dass das die Staatsratsversion ist. Daher wäre steht die Begrenzung nicht mit im Gesetz, ich würde es analog dazu verstehen wollen.

15

Montag, 24. Dezember 2012, 18:28

Sabine Assbacher, rechtspol. Sprecherin

Machen Sie bitte einen Vorschlag dazu.
Sozialliberale Partei