Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zum Antrag 225-AN-002. Es wurde von SDF und NÖPB-Fraktion beantragt, das aktuelle Notengesetz durch folgenden Entwurf zu ersetzen:
Notengesetz (NoG)
1. Zweck
[1] Dieses regelt das Geldwesen in der Republik Bergen.
2. Geldschöpfung
[1] Die Geldschöpfung in der Republik Bergen unterliegt ausschließlich dem Staat.
[2] Der Staat gibt die Aufgabe der Geldschöpfung an die Nationalbank weiter.
[3] Für die Deckung des Geldwertes haftet der Staat.
[4] Eine Geldschöpfung neben dem Staat ist untersagt.
3. Bergische Mark
[1] Die Geldschöpfung erfolgt in Form der Bergischen Mark (nachfolgend BM genant).
[2] Die BM ist das einzige in der Republik Bergen gültige Zahlungsmittel.
[3] Die BM wird in fälschungssicheren Münzen produziert.
[4] Die Nationalbank gibt ferner fälschungssichere Banknoten aus, auf welchen Anrechte auf BM festgeschrieben sind.
[5] Die Nationalbank zahlt dem Überbinger ihrer Banknoten den auf den Banknoten festgeschriebenen Betrag in BM aus.
[6] Die Nationalbank entscheidet selbstständig über die Standarts der Fälschungssicherheit.
4. Bergische Zentralbank
[1] Die Bergische Nationalbank ist eine Einrichtung des Staates.
[2] Die Nationalbank wird von einem Nationalbankpräsidenten geführt, welchen der Senat alle 4 Monate neu wählt.
[3] Die Nationalbank schöpft die BM nach dem in diesem Gesetz festgesetzten Richtlinien und stellt sie dem Staat, zur freien Verfügung.
[4] Die Nationalbank legt eine maximale Geldmenge fest, die sie in den Umlauf bringt.
[5] Die Geldmenge darf nicht über 3% zunehmen.
5. Übergangs- und Schlussbestimmungen
[1] Das Gesetz tritt zum 1.11.2010 in Kraft.
[2] Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes verlieren alle älteren Fassungen des Notengesetzes (NoGe) umgehend ihre Rechtskraft.
Soll dieser Antrag durch das Plenum oder den Finanz- und Haushaltsausschuss beraten werden?