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16

Dienstag, 12. März 2013, 19:25

Die Aufforderung ging auch an die Kollegen der NÖPB, der SDF und der LABOUR.
Sozialliberale Partei

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17

Freitag, 15. März 2013, 21:53

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich stelle hiermit folgende drei Änderungsanträge:
ÄnderungsantragEs wird beantragt, in § 2 Abs. 1 GO-Änderungsantrag folgende Worte zu streichen: "Verfassungsänderungen und".
Begründung:
Verfassungsänderungen greifen in die Struktur des Staates ein, weswegen nicht nur das Plenum im Senat solche Anträge beraten soll, sondern auch der dafür zuständige Ausschuss.
ÄnderungsantragEs wird beantragt, in § 2 Abs. 1 GO-Änderungsantrag folgenden Satz zu streichen: "Die Preisgabe von Informationen, die der Geheimhaltung unterliegen[,] kann verweigert werden."
Begründung:
Es soll nicht von vornhinein der Zugang zu geheimen Informationen versperrt werden. Wenn ein Untersuchungsausschuss es für nötig hält, soll er auch fähig sein, zu beantragen, geheime Informationen zu erlangen. Deswegen sollte der Satz nicht in der Geschäftsordnung stehen.
ÄnderungsantragEs wird beantragt, in §2 Abs. 1 GO-Änderungsantrag nach den Worten "Die Ausschüsse tagen" das Wort "nicht" zu streichen. Am Ende des Satzes wird hinzugefügt: "Die einzige Ausnahme bilden Untersuchungsausschüsse, welche nicht öffentlich tagen."
Begründung:
Ausschüsse sollen nicht der Öffentlichkeit verwährt bleiben. Der Senat soll mit seinen Ausschüssen transparent arbeiten, da der Senat und die Ausschüsse das Volk repräsentieren sollen.

18

Freitag, 15. März 2013, 22:33

Frau Präsidentin, Herr Staatskanzler,
mit dem ersten Änderungsvorschlag können wir leben.
Bei dem zweiten Änderungsvorschlag haben Sie wohl etwas falsch verstanden: Es wird nicht von vorne herein der Zugang verweigert, sondern er kann verweigert werden. Wir könnten uns allerdings damit anfreunden, zu ergänzen, "wenn wichtige Gründe dies erforderlich machen."
Das Ausschüsse nicht-öffentlich tagen, halten wir hingegen für sehr sinnvoll, da so eine sachorientiertere Arbeit möglich ist.
Sozialliberale Partei

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19

Freitag, 15. März 2013, 23:34

Ich bin vom Volk gewählt, genauso wie Sie, die anderen 224 Mitglieder dieses Hauses. Deswegen haben wir, so finde ich, eine große Verantwortung für das Volk. Das Volk möchte aber nicht nur sagen, was gemacht werden soll, sondern möchte auch Positionen und Ergebnisse sehen. Daher finde ich es ganz wichtig, dass Ausschusssitzungen im Allgemeinem genauso offen den Medien gegenüber sind wie Sitzungen im Plenarsaal. Deswegen habe ich den zweiten Änderungsantrag eingebracht.

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20

Freitag, 15. März 2013, 23:38

Ach ja, was außerdem auch meines Erachtens in den Beschluss sollte, wäre eine Regelung, die besagen soll, dass alle Anträge von der GO-Änderung ausgenommen sind, die zu Zeiten der aktuellen GO eingebracht worden sind.

21

Samstag, 16. März 2013, 12:47

Theo Müller
Das ist selbstverständlich.

Deswegen möchten wir eine erneute Debatte im Plenum, Herr Staatskanzler. Die Ausschüsse sollen in Ruhe beraten können, während das Plenum dann die Entscheidung trifft.
Sozialliberale Partei

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22

Samstag, 16. März 2013, 19:07

Chaos ist das Letzte, was unser Haus braucht. Deswegen sollen alle Anträge, die schon unter der derzeitigen GO in den Senat eingebracht worden sind, nach der dann alten GO bearbeitet werden. Die neue GO soll nur bei neuen Anträgen im Senat gelten. Damit müssen wir uns keinen Kopf über den Übergang von der alten GO zur neuen GO machen. Die alte GO läuft dann mit den "alten" Anträgen aus.

23

Samstag, 16. März 2013, 20:04

Ich sagte doch, das ist selbstverständlich.
Sozialliberale Partei

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24

Sonntag, 17. März 2013, 01:49

"Die Preisgabe von Informationen, die der Geheimhaltung unterliegen[,] kann verweigert werden.", heißt es in Ihrem GO-Änderungsvorschlag. Das heißt, wenn der SIS keinen Bock hat, uns geheime Informationen zu liefern, dann kann er sich hinter dem Satz verstecken. Das sollte nicht möglich sein.

25

Dienstag, 19. März 2013, 15:43

Theo Müller
Wir möchten folgenden Kompromissvorschlag machen:
Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung des Senats

§1
Dieser Beschluss ändert die Geschäftsordnung des Senats wie folgt. Er ist nicht zu verkünden, die Änderung der Geschäftsordnung kommt der Verkündigung gleich.

§ 2
(1) § 6a GOdS wird wie folgt neu gefasst:
§ 6a – Antragsverfahren
1. Ein Antrag ist schriftlich an das Präsidium zu richten.
2. Das Präsidium setzt den Antrag baldesmöglich auf die Tagesordnung.
3. Nachdem der Antrag verlesen wurde, begründet der Antragsteller seinen Antrag, es wird ein Erwiderung für jede Fraktion und die Staatsregierung zugelassen, der Antragsteller ist ausgeschlossen. Anschließend wird der Antrag an den zuständigen Ausschuss zur Beratung überwiesen.
Nicht durch Ausschüsse beraten werden Verfassungsänderungen und Änderungen der Geschäftsordnung.
4. Der Ausschuss berät über den Antrag. Abschließend legt er dem Plenum einen Endentwurf zur Beratung vor.
5. Das Plenum berät über die Ausschussfassung des Entwurfes, kann weitere Änderungen beschließen und stimmt über den Endentwurf beziehungsweise die Endentwürfe ab. Im Einvernehmen mit einer Stimmmehrheit der Senatsfraktionen kann das Präsidium auf Antrag die weitere Beratung durch das Plenum für obsolet erklären und unmittelbar eine Abstimmung einleiten. Mit Beschluss des Plenums gilt ein Antrag als angenommen.

(2) § 11 erhält folgende Fassung:
§ 11 – Ausschüsse
1. Der Senat richtet Ausschüsse ein. Jeder Ausschuss besteht aus 23 Mitgliedern und ebenso vielen Stellvertretern, die von den Fraktionen entsprechend der Stärkenverhältnisse berufen werden. Die Ausschüsse tagen in der Regel nicht öffentlich, mit Mehrheitsbeschluss kann die Öffentlichkeit hergestellt werden, sofern nicht eine der Geheimhaltung unterliegende Sache Beratungsgegenstand ist oder andere wichtige Gründe dagegen sprechen.
2. Die Ausschüsse werden von seinen Vorsitzenden und einem Stellvertreter geführt, die die Tagesordnung festlegen, die Leitung der Beratungen übernehmen und den Ausschuss nach außen vertreten. Diese werden durch den Ausschuss gewählt.
3. Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Senats auf ihrem Sachgebiet vor, hören Sachverständige an, nehmen Änderungen vor und geben eine Beschlussempfehlung ab. Die Geschäftsordnung des Senats findet auf sie sinngemäß Anwendung. Wo eine Fraktion oder eine Gruppe von Senatoren einen Antrag stellen kann, treten an diese Stelle 3 Ausschussmitlieder oder die Fraktion im Ausschuss.
Der Senat kann andere Bestimmungen für einen Ausschuss festlegen.
4. Untersuchungsausschüsse werden durch den Senat auf Antrag einer Fraktion oder von 10 Mitgliedern zur Untersuchung von bestimmten Vorgängen eingesetzt. Er beendet seine Arbeit mit einem Untersuchungsbericht, der mit der Mehrheit der Stimmen verabschiedet wird. Er kann Zeugen vorladen und anhören, Akten sichten und Ermittlungen anstellen und wird dabei von den Behörden der Republik bestmöglich unterstützt. Eine Falschaussage vor einem Untersuchungsausschuss hat die selben Konsequenzen wie eine uneidliche Falschaussage vor Gericht. Die Preisgabe von Informationen, die der Geheimhaltung unterliegen, kann aus wichtigen Gründen verweigert werden. Auf den Untersuchungsausschuss finden die Regelungen der Absätze 2 und 3 sinngemäß Anwendung.
Untersuchungsausschüsse tagen geheim, die Öffentlichkeit kann nur durch Beschluss einer Mehrheit von 2/3 der Ausschussmitglieder hergestellt werden, sofern nicht eine der Geheimhaltung unterliegende Sache Beratungsgegenstand ist oder andere wichtige Gründe dagegen sprechen.
5. Zusätzlich zu den o.g. Ausschüssen kann der Senat Kommissionen einberufen, auf die die Regelungen der Absätze 2 und 3 sinngemäß Anwendung finden und die Lösungsansätze für bestimmte Sachgebiete und Probleme erarbeiten sollen.

§ 3
Das durch diesen Beschluss neu geregelte Beratungsverfahren findet nicht auf Anträge Anwendung, die bereits in der Ausschussberatung sind. Alle weiteren Änderungen treten ab sofort in Kraft und gelten auch für die laufenden Anträge.
Sozialliberale Partei

26

Dienstag, 19. März 2013, 15:53

Theo Müller
Zusätzlich möchte ich vorschlagen, einen § 5, Absatz 5 einzufügen (Absatz 5 aF dann Absatz 6): "Ausschüsse können themenübergreifende Vorlagen in gemeinsamer Sitzung beraten. Vorsitzender der gemeinsamen Sitzung ist derjenige Vorsitzende eines beteiligten Ausschusses, der der größten Senatsfraktion angehört, im Zweifel der lebensältere. Die anderen beteiligten Ausschussvorsitzenden nehmen die Stellvertretung ein."
Sozialliberale Partei

27

Dienstag, 19. März 2013, 21:25

Herr Blumbach, bleiben Ihre Änderungsanträge bestehen?

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28

Dienstag, 19. März 2013, 21:25

Die ersten beiden Änderungsanträge bleiben bestehen.

29

Mittwoch, 20. März 2013, 14:41

Theo Müller
Herr Staatskanzler, ich finde es schade, dass Sie sich eines Kompromisses verweigern.
Außerdem widersprechen Sie sich selbst: Zum ersten wäre es logisch, dass Verfassungsänderungen durch das Plenum beraten werden, eben weil sie so einschneidend und bedeutsam sind, dass jeder einzelne Parlamentarier hier seine Meinung sagen können muss.
Zum zweiten wird die SLP-Fraktion unter Berücksichtigung der Sicherheit des Staates keinen Entwurf mittragen, der die Geheimhaltung komplett aushebelt, denn dann wäre sie überflüssig - das ist sie aber nicht.
Wir haben den Vorschlag gemacht, das Geheimhaltungsrecht auf Gegenstände zu begrenzen, für deren Geheimhaltung zwingende Gründe vorliegen. Das ist die einzig tragfähige Lösung.
Sozialliberale Partei

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30

Mittwoch, 20. März 2013, 17:43

Erstens: Jeder Senator kann im Plenum noch mal etwas zu Verfassungsänderungsanträgen, daran ändert der Änderungsantrag nichts. Was er ändert, ist, dass mit ihm doppelt über Verfassungsänderungen beraten wird: Einmal im Innenausschuss und einmal im Plenum. Der Änderungsantrag schränkt nicht ein, er erweitert nur die Beratungen.
Was den zweiten Änderungsantrag angeht, so habe ich Sie aus Versehen missverstanden. Der zweite Änderungsantrag ist damit zurückgezogen. Nur noch der erste Änderungsantrag bleibt bestehen.