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Nun die Antwort des Staatsministers für Wirtschaft und Finanzen:Sehr geehrte Damen und Herren,![]()
Fraktion im Senat
Fraktionsbüro
Freie Stadt Bergen, 17.03.13
An das
Staatsministerium für Wirtschaft und Finanzen
per Fax
Nachrichtlich auch an das Senatspräsidium
Große Anfrage nach § 9 Abs. 2 GOS
in der ersten Lesung des Notengesetzes vom 24. Februar diesen Jahres beklagte Staatsminister Harald Schmied die zu große Marktmacht und Systemrelevanz eines "Bankenkartells". Ferner führte er aus diese würden Risiken in ihren Bilanzen vertuschen. Vor diesem Hintergrund stellt die Fraktion der SLP nach § 9, Abs. 2 GOS folgende Anfrage an die Staatsregierung:
- Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung hinsichtlich mangelndem Wettbewerb im privaten Bankensektor vor? Welche Fälle von Preisabsprachen und Marktmanipulation konnten im vergangenen Jahr nachgewiesen werden?
- Welche Bilanzierungsmethoden bewertet die Staatsregierung als kritisch, da sie Risiken verschleiern würden?
- Gibt es Pläne zur Kodifizierung eines Wettbewerbsrechts? Wenn ja, wie sehen diese konkret aus?
- Plant die Staatsregierung gesetzgeberisch Bilanzierungsstandards vorzugeben? Wenn ja, wie sollen sich diese gestalten?
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dormatt, Fraktionsvorsitzender
Ich bitte nun alle Fraktionen und die Staatsregierung, je einen Vertreter zu benennen, der die Haltung der Fraktion bzw. der Staatsregierung präsentiert.Staatsministerium für Wirtschaft und Finanzen
Freie Stadt Bergen 7.4.2012
An das
Präsidium des Senats
Betreff Große Anfrage nach § 9 Abs. 2 GOS
- Staatsminister Schmied bezog sich hier zunächst auf den exklusiven Zugang der Geschäftsbanken auf Geschäfte mit der Zentralbank. Ferner sind Gegenwärtig (Stand 3.4.2013) im Wirtschaftsforum der Bergens nur die Nationalbank aufgeführt.
- Gegenwärtig ist es den Banken gestattet, durch Kreditgewährung ihren Kunden mehr Geldansprüche auf den Giralkonnten gutzuschreiben, als ihnen real zur Verfügung steht. In den Büchern werden diese Gutschriften mit den Ansprüchen der Bank gegen ihre Kunden aus den Kreditverträgen gegengerechnet. Sollten die Kunden allerdings ihre Gelder gleichzeitig von ihren Girokonten abheben, werden die Banken ihren Schwindel eingestehen müssen und Bankrott anmelden.
Zu 3.und 4. Die Staatsregierung wird dem Senat ein Bankengesetz vorlegen welches die Giralgelschöpfung für Illegal erklärt. Das Bankgeschäft wird dem sonstigen Geschäften des BGB gleichgestellt.
MfG Harald Schmied