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226-PL-008 | 225-PL-014 | Änderung von GOSenat und WahlG (SPB)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich rufe 225-PL-014, das ist 225-AN-011, auf. Das ist die Änderung der Geschäftsordnung des Senats und des Wahlgesetzes. Die LSA-Fraktion hat den Antrag gestellt. Ich bitte den Antragsteller, den Antrag zu begründen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andries Bloembeek« (14. April 2013, 14:56)
Lisa Cottbus
Uns ist aufgefallen, dass einerseits Geschäftsordnung und Wahlgesetz Abstimmungen im Senat regeln. Es wäre nicht allzu schlimm, wenn es eine Dopplung wäre, aber die Bestimmungen in der GO sind nicht eindeutig. Deswegen haben wir uns dazu entschieden, die Geschäftsordnung zu ändern und einen Verweis zum Wahlgesetz einzubauen.
Der Hintergrund für eine weitere Änderung ist der, dass der Aufwand bei einer Offenen Abstimmung sehr groß ist. Deswegen schlagen wir vor, dass elektronische Systeme für Offene Abstimmungen genutzt werden, wobei an Bildschirmen ganz klar und deutlich das Stimmverhalten eines jeden Abgeordneten zu sehen sein muss. Damit möchten wir Zeit, die für Abstimmungen verloren gehen würden, sparen, die wir dann für bessere Arbeit nutzen können.
Vielen Dank.
Wir begrüßen die Neuerung möchten aber die Möglicheit der "Per Hand auszählung und des Hammelsprungs auf Antrag einer Fraktion einführen,
um im Zweifelsfall auch ohne Technik auszukommen.
Theo Müller Frau Präsidentin,
eine Abstimmung per Handzeichen weiter zu ermöglichen, erscheint sinnvoll.
Allerdings ist der Hammelsprung ein sehr aufwändiges Verfahren...
Entschuldigen sie, ich habe den Antrag gerade erst mals zu Gesicht bekommen, was vermutlich meiner Krankheit in der letzten Woche geschuldet ist. Wieso sollten wir im Senat geheim Abstimmen? Sollten die Entscheidungen nicht für jeden Wähler nachvollziehbar sein?
Lisa Cottbus
Das elektronische System ist in etwa wie das Handzeichen, bloß mit dem Vorteil, dass man nicht lange zählen muss. Sollte aber die Technik versagen, sollte es auch möglich sein, per Handzeichen abzustimmen.
Den Hammelsprung unterstütze ich nur, wenn ein genauer Rahmen dafür festgelegt wird, damit der Hammelsprung nicht rein für das Hinauszögern von Entscheidungen genutzt wird.
Geheime Abstimmungen sind in bestimmten Fällen notwendig. Alle Personenwahlen müssen geheim durchgeführt werden, damit kein Senator für sein Stimmverhalten bestraft werden kann. Wenn eine Fraktion eine ähnliche Lage bei einer Abstimmung zu einem Sachthema sieht, so soll sie dagegen vorgehen können, indem die Abstimmung geheim durchgeführt wird.
Ich rufe 226-PL-008, Änderung von GOSenat und WahlG, auf. Die Änderung von GOSenat wird zurückgenommen, das heißt, dass der Antrag nur noch die Punkte 1 und 2 beinhaltet. Gibt es jetzt Äußerungsbedarf, oder kann der Antrag an den Innenausschuss überwiesen werden?