Camille Ledoux
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Staatsregierung hat folgenden Gesetzesentwurf eingereicht:
Bankengesetz
- Dieses Gesetz regelt den Bankenwesen in der Republik Bergen.
- Eine Bank ist ein Institut welches Kredite Dritter vermittelt, indem es sich von ihnen Geld leiht bzw. verleiht. und Geld von ihren Kunden aufbewahrt.
- Banken dürfen nur Bergische Mark verleihen, welches ihnen in Form von eigenem Kapital oder geliehenem Bergische Mark zur Verfügung steht.
- Jede Bergische Mark darf je nur in einer Transaktion verliehen sein.
- Die Modularitäten ihrer Geschäfte dürfen die Vertragspartner nach der Vertragsautonomie selbst festlegen.
- Banken dürfen nach den Regeln dieses Gesetzes miteinander Geschäfte treiben.
- Die Bank und ihre Kunden dürfen vertraglich nach Vertragsautonomie Anrechte auf eingelagertes Geld überschreiben.
- Dieses Gesetz trit mit seiner Verkündigung in Kraft.
Ich bitte den Antragsteller, den Antrag zu begründen.