Ich sehe nicht, wo sie etwas von Ablehnung der Zuständigkeit der Polizei lesen
Es werden lediglich die Aufgaben der Polizei auf Seewasserstraßen von Polizeibeamten mit einer Sonderausbildung für Schifffahrt übernommen, die dem Staatsamt für Gewässer-, Schifffahrts- und Küstenaufgaben zugeordnet sind. Dies heißt aber nicht, dass es keine Zusammenarbeit mit der Polizei geben wird. Z.B. werden die wenigen Polizeibeamten im Staatsamt auch nicht für größere Aktionen ausreichen, so dass hier eine Amtshilfe unumgänglich wäre.
Jedenfalls überwiegt in den meisten Fällen der schifffahrtsrechtliche Hintergrund vor dem rein polizeirechtlichen Hintergrund, deswegen wurde hier die Zuordnung zum Staatsamt für Gewässer-, Schifffahrts- und Küstenaufgaben vorgenommen.