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227-AA-002 | Zusatzprotokoll zum Freundschaftsvertrag mit Dreibürgen (Staatspräsident)
Folgender Entwurf wird an den Ausschuss des Auswärtigen weitergeleitet.
Entwurf
Zusatzprotokoll zum Freundschaftsvertrag zwischen der Republik Bergen und dem Kaiserreich Dreibürgen
§1 Inhalt
(1) Die Republik Bergen und das Kaiserreich Dreibürgen bekräftigen hiermit ihre diplomatische Zusammenarbeit und streben eine Intensivierung an.
(2) Die hohen Vertragsparteien vereinbaren, in Zukunft Verhandlungen über die Schaffung eines Wirtschaftsraumes aufzunehmen. Eine Neugründung der Organisation für Wirtschaft und Zusammenarbeit (OWZ) wird als wünschenswertes Ziel betrachtet.
(3) Für ein künftiges Gipfeltreffen wird vereinbart, über den Abschluss eines Kooperationsvertrages zu verhandeln.
(4) Eine Intensivierung der militärischen Zusammenarbeit wird vereinbart. Hierzu sollen gegenseitige Einladungen zu Manövern erfolgen. Eine Teilnahmepflicht besteht nicht.
(5) Die Hohen Vertragsschließenden Mächte vereinbaren die Abhaltung von regelmäßigen Regierungskonsultationen, die abwechselnd in Bergen und Dreibürgen stattfinden sollen.
§2 Abschließende Bestimmungen
(1) Dieses Zusatzprotokoll tritt nach beiderseitiger Ratifizierung und dem Ausutausch der Ratifikationsurkunden durch die Vertragspartner in Kraft.
(2) Es wird an den Freundschaftsvertrag gebunden. Gültigkeit und Kündigung gelten gemäß §6 des Freundschaftsvertrages.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andries Bloembeek« (28. März 2014, 13:39)
Meine Damen und Herren
verehrte Kolleginnen und Kollegen . Ich eröffne die Debatte des Ausschusses für Auswärtiges. Über den Freundschaftsvertrag mit dem Kaiserreich Dreibürgen. Dass Wort hat ein Vertreter der Staatsregierung.
Herr Vorsitzender,
der Staatspräsident hat mich beauftragt, den Entwurf zu vertreten. Dieses Zusatzprotokoll wurde bei einem Staatsbesuch des dreibürgischen Kaisers in Bergen vor einigen Tagen entwickelt und stellt eine sinnvolle Ergänzung zum Vertrag mit dem Kaiserreich da.
Insbesondere wird eine Erweiterung der Zusammenarbeit festgeschrieben und es wird auch vereinbart, Gespräche zur Neugründung der OWZ zu führen - damit würde unseren Interessen durchaus Rechnung getragen werden können. Wirkliche Verpflichtungen werden nicht eingegangen, aber aversiert.
Für Fragen stehe ich dem Ausschuss natürlich zur Verfügung.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.
Die SPB möchte kundtun, dass dieser Zusatz eine Wunschbekundung ist und wir weder Sinn noch Mehrwert darin sehen. Das ist der Grund, warum wir ihm zustimmen werden: Es beinhaltet nur ein "Weiter so!", wobei wir uns eine reale Annäherung wünschen würden.
Herr Vorsitzender,
dieser Einschätzung muss ich widersprechen: Es werden rasche Verhandlungen zu wirtschaftlicher Zusammenarbeit, gemeinsame militärische Übungen wie auch die militärische Kooperation, Regierungskonsultationen und Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen vereinbart, das ist ein Signal, eine Routemap für das weitere Vorgehen, das möglichst schnell gestartet werden wird, wenn dieser Vereinbarung zugestimmt wird.
Chefin des Staatspräsidialamtes a.D. | Staatsministerin für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung a.D. | Botschafterin im Ministerialdienst a.D.
Dass es keine Anträge und Wortmeldungen mehr gibt, schliesse ich die Aussprache und eröffne die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Zusatzprotokolls über den Freundschaftsvertrag mit Dreibürgen. Ich bitte sie mit Ja, Nein Enthaltung abzustimmen.