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Verzeihung, Herr Staatskanzler, aber ich kann Sie nicht ganz nachvollziehen. Es geht hier um zentrale Institutionen und Gremien in unserer Demokratie und nicht um eine 08/15-Behörde.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andries Bloembeek« (16. September 2014, 19:28)
Das ist doch Blödsinn und das wissen Sie ganz genau. Der Geheimdienst operiert im Rahmen der Gesetze und der Verfassung - irgendwen zum Alleinherrscher zu machen gehört nicht zu den Kompetenzen und nicht zu den Aufgaben von SIS oder SASI.
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP
Zunächst einmal unterstellen Sie damit dem höchsten Amt - besser gesagt seinem Inhaber - eine gewaltige kriminelle Energie und dann vergessen Sie, dass keine Anordnung gegen geltendes Recht verstoßen darf - und ein Staatsstreich ist in der Verfassung sicher nicht legalisiert.
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP
Es kann auch jemand Staatspräsident werden, der wenig von Gewaltentrennung denkt. Dieser wird den Staatskanzler damit übergehen können, was bei strittigen Entscheidungen à la in Anführungsstrichen "Zielobjekt ausschalten" sehr relevant für die bergische Demokratie sein könnte.
Ein Gesetz soll nicht Schlupflöcher öffnen, sondern schließen.
Sie können es noch so oft wiederholen: Bergen ist ein Rechtsstaat, das bestimmt die Verfassung und Bergen wird auch nach dieser Reform ein Rechtsstaat sein, weil jedes Gesetz seine Schranken in der verfassungsmäßigen Ordnung findet. Das Töten von Menschen ist ein Eingriff, der am schwersten wirkt, im Vergleich zu allen anderen Eingriffen. Aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt sich, dass ein möglichst eingriffsarmes Vorgehen angewendet werden muss. Genau das würde hier geschehen, sodass so etwas unmöglich "einfach so" legal geschehen kann.
Das gleiche gilt auch in allen anderen Fällen, über Eingriffe in die verfassungsmäßige Ordnung selbst brauchen wir gar nicht zu reden, die sind per se ausgeschlossen.
Im Ergebnis gibt das Gesetz ihre Beispiele nicht her.
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP
Es muss aber nicht unbedingt etwas an der Grenze des Rechts sein, es können einfach auch andere wichtige Entscheidungen wie z.B. die in- oder ausländische Spionage, bei der eine Person ins Visier genommen werden soll. Da könnten die Meinungen von Staatskanzler und Staatspräsident auseinandergehen, letzterer kann aber alleine entscheiden.
Im Konfliktfall, ja. Im Senat entscheidet am Ende auch unter Umständen eine Stimme. Bitte, schlagen Sie vor, die eine Blockade verhindert und die Entscheidungsstrukturen effizient ausgestaltet werden können...
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP
Am Ende entscheidet aber auch hier eine Stimme, wenn es darauf ankommt. Nichts anderes sieht das Gesetz vor, irgendwer muss ja im Konfliktfall handeln.
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP
Ja, aber eine als Teil von 113 von 225 Stimmen, im Gegensatz zur einen einzigen Stimme des Staatspräsidenten. Im Senat gibt es im Normalfall mindestens zwei Meinungen, in den Staatspräsidenten passt nur eine Meinung rein.