Sie können es noch so oft wiederholen: Bergen ist ein Rechtsstaat, das bestimmt die Verfassung und Bergen wird auch nach dieser Reform ein Rechtsstaat sein, weil jedes Gesetz seine Schranken in der verfassungsmäßigen Ordnung findet. Das Töten von Menschen ist ein Eingriff, der am schwersten wirkt, im Vergleich zu allen anderen Eingriffen. Aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt sich, dass ein möglichst eingriffsarmes Vorgehen angewendet werden muss. Genau das würde hier geschehen, sodass so etwas unmöglich "einfach so" legal geschehen kann.
Das gleiche gilt auch in allen anderen Fällen, über Eingriffe in die verfassungsmäßige Ordnung selbst brauchen wir gar nicht zu reden, die sind per se ausgeschlossen.
Im Ergebnis gibt das Gesetz ihre Beispiele nicht her.