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Der Expertin soll eine Frist gesetzt werden, und wenn diese überschritten wird, so wird die Arbeit des Ausschusses anhand der Befragung sowie anhand anstehender Beratungen fortgesetzt.
Tobias Noßdorf, Vorsitzender Liebe Kollegen, ich begrüße Sie hier heute Nachmittag zur Sitzung des Verteidigungsausschusses, der ersten Arbeitssitzung in dieser Legislatur.
Tagesordnungspunkt 1 ist das Bergenwehrgesetz, respektive dessen Novelle. Bei der Durchsicht der Protokolle fiel mir auf, dass der Ausschuss sich schon einmal sine die vertagt hat, um die Generalstabschefin der Bergenwehr als Sachverständige zu laden.
Es stellt sich mir die Frage, ob dies vom Ausschuss weiterhin gewünscht ist.
Tobias Noßdorf, Vorsitzender Welche Teile des Entwurfs erregen Ihre Sorge, werter Kollege? - Möglicherweise sind die Frau Staatsministerin oder ein anderer Regierungsvertreter in der Lage, dazu dann etwas mehr zu sagen, ehe wir uns dem langwirigen Prozedere eines Rechtsgutachtens widmen.
Nicolas Stern, Obmann
Ohne mich jetzt, Herr Vorsitzender, dem Vorstoß der GWfB verschließen zu wollen, stelle ich in Frage, ob ein Gutachten unseren Zwecken dient. Eine Expertenanhörung scheint mir hier eine gute Alternative.
Als einziger des nationalen Flügels der UBK in den Senat gewählt hat er sich wenigstens einen guten Ausschuss sichern können und damit das Vertretungsrecht seiner Fraktion.
Herr Vorsitzender,
als Experten möchte ich Herrn Rechtsanwalt Prof. Hansen vorschlagen.
STAATSPRÄSIDENT DER REPUBLIK BERGEN
VORSITZENDER DER UBK
GESCHÄFTSMANN