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16

Samstag, 8. August 2015, 18:49

Markus Steinmann
Gegen wir unter der Definition von a) Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände aus... sind Gas-, Signal- und Schreckschusswaffe im Sinne dieser Definition Waffen, ebenfalls Airsoft-Waffen. Diese werden registriert, diese dürfen nicht an unter 16 Jährige bzw 18-Jährige ausgegeben werden. Ist dies zweckdienlich frage ich Sie?

Beruf: Minister

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17

Sonntag, 9. August 2015, 10:26

Ich denke schon, dass es sinnvoll ist auch Schreckschuss- oder Signalwaffen dem Waffengesetz zu unterstellen und entsprechend zu regulieren. Aufgrund ihrer äußeren Beschaffenheit können sie leicht mit anderen Waffen verwechselt werden, weswegen auch von ihnen eine erhöhte Gefahr ausgeht.
Dr. Benedikt Pfisterer
Politiker

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18

Sonntag, 9. August 2015, 11:32

Markus Steinmann
Zu unterstellen gehe ich konform mit Ihnen, jedoch unter den selben Regularien wie 'richtige' Handfeuerwaffen? Ich denke das wäre ein Schritt zu viel des Guten. Sicherlich müssen wir dafür Sorge tragen, dass nicht jedermann öffentlich mit Schreckschusswaffen, Airsoftwaffen und dergleichen herumläuft. Jedoch, so denke ich, ist es am Ziel vorbeigeschossen geschossen ist, von einem Verbot für unter 18 Jährige zu sprechen.

Beruf: Minister

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19

Sonntag, 9. August 2015, 14:12

Ich gestehe ein, dass dieses Verbot in Einzelfällen hart sein kann. Aber der Gesetzgeber kann und muss auch generalisieren. Aufgrund des doch nicht zu unterschätzenden Gefahrpotential solcher Gegenstände, hält es die Staatsregierung für sinnvoll, diese Unter-16-Jährigen nicht und Unter-18-Jährigen nur unter Aufsicht verfügbar zu machen.
Dr. Benedikt Pfisterer
Politiker

20

Sonntag, 9. August 2015, 14:20

Mechthild Musse, Obfrau
Wäre denn nicht, Herr Staatsminister, tatsächlich zu überlegen, ob Signalwaffen in bestimmten Anwendungsbereichen auch von Unter-16-Jährigen verwendet werden dürfen? - Ich denke da an das Sportsegeln, da ist das ja meines Wissens nach eine wichtige Sicherheitsvorkehrung für den Notfall und das betreiben auch schon Jugendliche.
Sozialliberale Partei

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21

Sonntag, 9. August 2015, 14:51

Signalpistolen können bei Körpertreffern ganz schwerwiegende Verletzungen hervorrufen, Frau Musse. Der Umgang mit ihnen erfordert darum ein hohes Maß an Verantwortungen, weswegen ich von der strikten Regelung ungern abweichen möchte. Es ist im Segelsport möglich, dass ein erwachsener Begleiter die Signalpistole gebraucht oder deren Gebrauch anleitet.
Dr. Benedikt Pfisterer
Politiker

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22

Sonntag, 9. August 2015, 14:58

Markus Steinmann
Ich halte eine Regelung mit so viel Regulierung wie nötig für erstrebenswert. Kausal davon auszugehen, dass eine Schreckschusspistole oder eine Airsoftpistole schwere Verwundungen hervorruft mag zwar zutreffend sein, trifft aber in gleichem Maße auf eine Steinschleuder oder einen Vogelschreck direkt am Ohr abgefeuert auch zu. Wir sollten den Waffengebrauch spezifischen Regelungen unterwerfen, der jeder Kategorie angepasst ist. "mag hart sein", wie Sie es ausgedrückt haben, Herr Staatsminister, kann niemals das Anliegen des Staates sein, sondern stets ein "angemessen". Genau dieses Angemessen bedingt eine kategorisierte Unterscheidung der anzuwendenden Regularien.

Beruf: Minister

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23

Sonntag, 9. August 2015, 15:18

Wie gesagt kann und muss der Gesetzgeber aber generalisieren, wenn er abstrakt-generelle Rechtssätze formuliert. Allein darum ist eine Norm nicht unverhältnismäßig. Mit den abgestuften Altersschranken haben wir ein ausgeglichenes System geschaffen, dass den Gefahren von Schusswaffen und ihrem entgegenstehenden Nutzen gerecht wird.
Dr. Benedikt Pfisterer
Politiker

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24

Sonntag, 9. August 2015, 15:23

Markus Steinmann
Dann sagen Sie also den ganzen Paintball-Arena Besitzern, dass der Großteil ihres Publikums nun nicht mehr kommen darf, weil der Staat darin eine potentielle Gefahr sieht, die generalisiert mit diesem Waffengesetz zu begegnen ist? Die Frage, wie Sie, Herr Staatsminister, selben Sachverhalt bei Steinschleudern sehen, sind sie bislang noch schuldig geblieben, trifft darauf doch selbige Annahme zu, die Sie hier stets anpreisen.

Beruf: Minister

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25

Sonntag, 9. August 2015, 15:28

Ich bin ein wenig verwundert darüber, dass Sie nun ein Herz für Paintball-Arena-Betreiber haben. Ich finde, dass das Paintballspielen ein gewisses Maß an Reife voraussetzt und für Kindergeburtstage eher ungeeignet ist. Darum macht auch hier ein Mindestalter gerade Sinn.

Eine Ungleichbehandlung zur Steinschleuder liegt bereits deshalb nicht vor, da auch Steinschleudern Schusswaffen sind und damit der gleichen Regulierung unterliegen wie Paintball- und Signalwaffen.
Dr. Benedikt Pfisterer
Politiker

26

Sonntag, 9. August 2015, 15:35

Zustimmendes Gemurmel der SLP-Vertreter für den Staatsminister.
Sozialliberale Partei

27

Sonntag, 9. August 2015, 15:38

Eleonore Weber
Frau Vorsitzende,
ich muss doch ebenfalls sehr erschreckt feststellen, dass Sozialdemokraten neuerdings eine "totale Toleranz"-Politik gegenüber Waffen fahren wollen. Wir sind hier nicht in Astor und das ist auch gut so. Muss denn erst ein Unglück passieren, ehe verstanden wird, dass Waffen nicht in Kinderhand gehören, ganz gleich ob echt oder nicht?
Konservative Partei

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28

Sonntag, 9. August 2015, 16:24

Markus Steinmann
Was bitte meine Damen und Herren, hat die politische Gesinnung damit zu tun, dass man sich gegen unsinnige pauschalregulierte Gesetzgebung echauffiert und diese auf vernünfitge Art und Weise regeln möchte. Es geht hier mit nichten um einen Cowboy-Freifahrtschein, sondern um eine Regulierung wer mit welchen Waffen ab wann und unter welchen Voraussetzungen umgehen darf und wer nicht. Sie Herr Staatsminister und sie meine Damen und Herren stellen hier sämtliche Benutzer von beispielsweise Steinschleudern, Schreckschusspistolen Airsoft-Waffen etc unter Kausalverdacht und versuchen dann noch diesen Menschen weiß zu machen, dass die Benutzung eben solcher Waffen genau so hart zu reglementieren ist wie die Benutzung von Handfeuerwaffen.

Beruf: Minister

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29

Sonntag, 9. August 2015, 19:36

Herr Steinmann, das Waffengesetz formuliert keinen Generalverdacht, sondern reguliert ein bestimmtes Verhalten, das geeignet ist Gefahren für Dritte zu schaffen.
Wer ein Fahrzeug führen will, darf dies nur mit einer Fahrerlaubnis - stellt diese Regel alle Autofahrer unter einen Generalverdacht? Nein, sie ist genau wie das Waffengesetz eine Form der Gefahrvorsorge.

Steinschleudern und Signalpistolen können schwere Verletzungen hervorrufen, sogar den Tod. Und darum wollen wir sie regulieren.
Dr. Benedikt Pfisterer
Politiker

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30

Sonntag, 9. August 2015, 20:36

Markus Steinmann
Sie irren sich, Herr Staatsminister. Bei Führerschein sagen Sie ja auch nicht jeder der ein Kraftfahrzeug führt benötigt einen LKW-Führerschein - auch hier gibt es Kategorisierungen gemäß Leistung oder Tonnage... von der Altersbeschränkung für Moped und dergleichen nun mal ganz abgesehen. Weshalb sollten wir hier nicht ebenfalls in solchen Kategorien "denken"?