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Gut, dann haben Sie die Frage anscheinend nicht verstanden. Dann werde ich mich wiederholen:
Aber Artikel 30 der Verfassung erlaubt nur die Schaffung von Verordnungen "im Rahmen der Verfassung und Gesetze". Also müssen diese Ihnen einen Rahmen schaffen, in dem sie Verordnungen erlassen können. Sie sehen Art. 30 aber als universelle Ermächtigung zum Erlass Verordnungen jeden Inhalts. Wieso nutzen Sie dies dennoch als Grundlage für jede Art von Verordnung?
Und die zweite Frage nocheinmal: Und denken Sie nicht, dass es besser wäre das Ermächtigungsgesetz in der Verordnung selbst zu nennen, um Unklarheiten zu beseitigen?
Die Pressemeldungen werden von einem Mitarbeiter herausgegeben. Ab jetzt haben wir ja das neugeschaffene Staatsamt. Da wird dann auf die richtige Ermächtigung verwiesen.
Prof. Wilhelm von Graubünden
Professor für Wirtschaft
Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.
Präsident des Staatsrechnungshofes a.D. Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.
Würden Sie bitte auch die erste Frage beantworten. Und würden Sie die zweite Frage bitte so beantworten, wie sie gestellt ist?
Nach Ihrer Pressemeldung habe ich nie gefragt.
Gut, dann haben Sie die Frage anscheinend nicht verstanden. Dann werde ich mich wiederholen:
Aber Artikel 30 der Verfassung erlaubt nur die Schaffung von Verordnungen "im Rahmen der Verfassung und Gesetze". Also müssen diese Ihnen einen Rahmen schaffen, in dem sie Verordnungen erlassen können. Sie sehen Art. 30 aber als universelle Ermächtigung zum Erlass Verordnungen jeden Inhalts. Wieso nutzen Sie dies dennoch als Grundlage für jede Art von Verordnung?
Und die zweite Frage nocheinmal: Und denken Sie nicht, dass es besser wäre das Ermächtigungsgesetz in der Verordnung selbst zu nennen, um Unklarheiten zu beseitigen?
Schüttelt den Kopf, dass jemand das Land führt, der nicht einmal die Fragen versteht.
Herr Staatskanzler machen Sie sich hier doch nicht lächerlich. Danach war nie gefragt, was Sie uns hier erzählen wollen. Ich habe gefragt, warum sie Art. 30 der Verfassung als universelle Grundlage zum Erlass von Verordnungen sehen und nicht wie es dem Wortlaut nach gedacht ist? Zudem habe ich gefragt, warum Sie das Ermächtigungsgesetz nicht in der Verordnung selbst benennen? Um Ihre Pressemitteilungen geht es hier nicht! Hören Sie doch mal zu!
Herr Präsident,
ich ziehe meine Fragen zurück, da der Herr Staatskanzler nicht dazu in der Lage ist auf diese einzugehen und diese zu beantworten. Ich sehe keinen Sinn darin diese erneut zu stellen. Vermutlich möchte er sie bewusst nicht beantworten oder er ist nicht dazu in der Lage sie zu verstehen. Die UBK hat keine weiteren Fragen.