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Entschuldigung, dass ich das jetzt so sage, Herr Senator, aber mittlerweile fühle ich mich wie eine Schallplatte mit Sprung...
1. Die Trennung von Kirche und Staat ist in der Verfassung festgeschrieben und wird in keinster Weise angetastet.
2. Eine solche Art von Vertrag ist als Möglichkeit für JEDE, ich wiederhole JEDE Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft vorgesehen und auch ob der Privilegien die die Verfassung einräumt notwendig.
3. Ich wüsste nicht, dass wir in Bergen größere Konflikte unter den Religionen haben oder diese zu befürchten sind.
Herr Vorsitzender, fürs Protokoll, das erkläre ich nun schon mindestens zum dritten Mal.