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Beruf: Ordinarius an der SU Bergen
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Region: Bergen-Hauptstadt
3. Die Geschäftsordnung wird um § 17, Absatz 4, Satz 2 und 3 erweitert:Zitat
§ 4 - Präsidium
(1) Der Senat wählt in der konstituierenden Sitzung einen Präsidenten aus seiner Mitte.
(2) Ebenfalls in der konstituierenden Sitzung wird eine vom Senat festgelegte Anzahl von Stellvertretern gewählt, die den Senatspräsidenten vertreten. Der Senatspräsident kann sie jederzeit mit der Sitzungsführung betrauen.
(3) Der Präsident und die Vizepräsidenten bilden das Präsidium, das gemeinsam die oberste Instanz im Senat darstellt. Es unterstützt den Präsidenten bei seiner Entscheidungsfindung und übt mit ihm gemeinsam die Amtsaufsicht über Bedienstete des Senats aus.
Der Ausschluss eines Senators über einen Zeitraum, der die laufende Sitzung übersteigt, bedarf des Beschlusses des Präsidiums. Das Präsidium entscheidet mit einer einfachen Mehrheit.
Das Präsidium ist zudem Leiter der Senatsverwaltung, die ihn in allen Angelegenheiten seiner Amtsführung unterstützt.
(4) Kommt das Präsidium zu keinem mehrheitlichen Beschluss, so gibt die Stimme des Senatspräsidenten den Ausschlag.
Zitat
Die Geschäftsordnung des Senates gilt auch für nachfolgende
Legislaturperioden fort, ohne das es einer Bestätigung bedarf. Eine
Änderung oder Neufassung der Geschäftsordnung kann durch Beschluss
herbeigeführt werden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lukas Landerberg« (28. August 2012, 19:34) aus folgendem Grund: kopiert für Verfassung.
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