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Beruf: Staatskanzlerin

Wohnort: Port Cartier

Region: Noranda

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16

Dienstag, 16. Oktober 2012, 10:14

Wir werden in Kürze einen eigenen Vorschlag einbringen.

Beruf: Staatskanzlerin

Wohnort: Port Cartier

Region: Noranda

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17

Freitag, 19. Oktober 2012, 21:00

Legt folgendem Vorschlag dem Senat vor.

§ 1 - Zweck
Das Gesetz regelt die Einführung von Beobachtern im Senat.

§ 2 - Status
(1) Die Zahl der Beobachter soll maximal die Hälfte der Mitgliederzahl der kleinsten Fraktion betragen, mindestens jedoch 3 und maximal 20.
(2) Beobachter können Gesetzesvorschläge in den Senat einbringen. Bevor ein solcher zur Aussprache oder Abstimmung kommt, benötigt er die Zustimmung von einer Fraktion oder mindestens 10 Abgeordneten. Zudem können Beobachter eine kleine Anfrage an die Regierung stellen. Ein Stimmrecht besitzen Beobachter nicht. Sie können an Ausschüssen beobachtend teilnehmen. Im Plenum hat jeder Beobachter das Recht, sich einmal zu äußern, wobei Antworten auf Fragen nicht mitgezählt werden. Der Sitzungsvorstand kann nach freiem Ermessen weitere Äußerungen auf Antrag gestatten.
(3) Die Finanzierung der Beobachter wird vom Senat sichergestellt, die Privilegien stehen ihnen nicht zu.
(4) Der Senat kann jederzeit mit einer Mehrheit von 135 Stimmen einem Beobachter sein Mandat entziehen.

§ 3 - Bestimmung
(1) Jede zugelassene Partei kann die Zuteilung von Beobachtersitzen beim Präsidium beantragen. Diese prüft den Antrag und entscheidet über die Zulassung. Die Zulassung ist zu versagen, wenn gegen die Partei ein Verbotsverfahren anhängig ist.
(2) Einen Antrag nach Absatz 1 kann nur der Vorstand einer Partei stellen, die an der letzten Senatswahl nicht teilgenommen hat.
(3) Das Senatspräsidium weist der Partei eine Beobachteranzahl zu, die einen Anteil von 1/3 der Beobachtermandate nicht übersteigen sollte und der Größe angemessen erscheint. Die Partei teilt dem Präsidium mit, welche Beobachter entsandt werden.

§ 4 - Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit Verkündigung in Kraft.

18

Samstag, 20. Oktober 2012, 12:57

Sabine Assbacher, rechtspol. Sprecherin

Wollten Ihre Fraktion die Zahl der Beobachter pro Partei nicht generell auf 3 beschränken?
Zum zweiten möchte ich vorschlagen, dass der Präsident Gesetzesentwürfe auch ohne der Zustimmung von mind. 10 Senatoren nach freiem Ermessen zulassen kann.
Sozialliberale Partei

Beruf: Staatskanzlerin

Wohnort: Port Cartier

Region: Noranda

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19

Mittwoch, 24. Oktober 2012, 01:02

Da haben Sie wohl recht. Hier eine korrigierte Variante:

§ 1 - Zweck
Das Gesetz regelt die Einführung von Beobachtern im Senat.

§ 2 - Status
(1) Die Zahl der Beobachter beträgt 3.
(2) Beobachter können Gesetzesvorschläge in den Senat einbringen. Bevor ein solcher zur Aussprache oder Abstimmung kommt, benötigt er die Zustimmung von einer Fraktion oder mindestens 10 Abgeordneten oder die Zulassung durch den Senatspräsidenten nach freiem Ermessen. Zudem können Beobachter eine kleine Anfrage an die Regierung stellen. Ein Stimmrecht besitzen Beobachter nicht. Sie können an Ausschüssen beobachtend teilnehmen. Im Plenum hat jeder Beobachter das Recht, sich einmal zu äußern, wobei Antworten auf Fragen nicht mitgezählt werden. Der Sitzungsvorstand kann nach freiem Ermessen weitere Äußerungen auf Antrag gestatten.
(3) Die Finanzierung der Beobachter wird vom Senat sichergestellt, die Privilegien stehen ihnen nicht zu.
(4) Der Senat kann jederzeit mit einer Mehrheit von 135 Stimmen einem Beobachter sein Mandat entziehen.

§ 3 - Bestimmung
(1) Jede zugelassene Partei kann die Zuteilung von Beobachtersitzen beim Präsidium beantragen. Diese prüft den Antrag und entscheidet über die Zulassung. Die Zulassung ist zu versagen, wenn gegen die Partei ein Verbotsverfahren anhängig ist.
(2) Einen Antrag nach Absatz 1 kann nur der Vorstand einer Partei stellen, die an der letzten Senatswahl nicht teilgenommen hat.
(3) Das Senatspräsidium weist der Partei eine Beobachteranzahl zu, die einen Anteil von 1/3 der Beobachtermandate nicht übersteigen sollte und der Größe angemessen erscheint. Die Partei teilt dem Präsidium mit, welche Beobachter entsandt werden.

§ 4 - Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit Verkündigung in Kraft.

20

Mittwoch, 24. Oktober 2012, 12:42

Die Labour Fraktion bleibt bei ihrer meinung.

WIr aktzeptieren nur eine Form von Beobachtern
Deutet auf die Besuchertribühnen.


Das ist das Bergische Volk, mit ihrem Sogenanten Beobachterstatus wird nur der ParteienStaat manifestiert.

Wenn sie geselschafliche Strömungen im Pol Alltag besser spiegeln wollen denken sie Über Volksbegeren und Bürgerparlamente nach.
Oder führen sie wieder ein das dem Parlament die Zeit die sie mit der Konstituierung vertrödeln von ihrer Legis auch abgezogen wird und nicht oben drauf geschlagen wird Danke.

21

Mittwoch, 24. Oktober 2012, 18:45

Sabine Assbacher, rechtspol. Sprecherin

Herr Präsident, ich beantrage die Abstimmung zu dem letztgenannten Entwurf.
Sozialliberale Partei

Beruf: Senator

Wohnort: FSB

Region: Bergen-Hauptstadt

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22

Freitag, 26. Oktober 2012, 14:43

Es erhebt sich kein Widerspruch, dann stimmen wir über den Vorschlag auf Drucksache 224-PL-005.



Wer stimmt dafür?

Gegenstimmen?

Enthaltungen?
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
Vizekanzler und Finanzminister der Republik Bergen a.D. (Kabinett Königskamp I)

23

Freitag, 26. Oktober 2012, 15:30

[107] Ja
[00] Nein
[01] Enthaltung
Konservative Partei

Beruf: Politiker

Wohnort: Schwarzeck

Region: Lorertal

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24

Freitag, 26. Oktober 2012, 15:54

[32] Ja
[00] Nein
[00] Enthaltung
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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25

Sonntag, 28. Oktober 2012, 09:56

[33] Ja
[00] Nein
[00] Enthaltung
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

Beruf: Staatspräsident a.D.

Wohnort: Omsk

Region: Lorertal

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26

Sonntag, 28. Oktober 2012, 09:56

[32] Ja
[00] Nein
[00] Enthaltung
Prof. Wilhelm von Graubünden

Professor für Wirtschaft

Bundespräsident a.D.
Staatskanzler a.D.
Bundesratspräsident a.D.
Bundestagspräsident a.D.
Wirtschaftsminister a.D.
Leiter des Bundeskartellamtes a.D.

Präsident des Staatsrechnungshofes a.D.
Staatsminister für Finanzen, Wirtschaft und Infrastruktur a.D.

Vizestaatskanzler a.D.

Beruf: Senator

Wohnort: FSB

Region: Bergen-Hauptstadt

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27

Sonntag, 28. Oktober 2012, 10:52

Damit ist eine Mehrheit erreicht, das Gesetz ist beschlossen.
Die Sitzung ist geschlossen.

SimOffedit: Den Doppelpost habe ich jetzt mal gelten lassen als die Stimmverteilung.
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
Vizekanzler und Finanzminister der Republik Bergen a.D. (Kabinett Königskamp I)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lukas Landerberg« (28. Oktober 2012, 11:01)


28

Sonntag, 28. Oktober 2012, 22:25

Die Labour Fraktion gibt ihre Nein Stimmen zu protokoll.

Beruf: Senator

Wohnort: FSB

Region: Bergen-Hauptstadt

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29

Montag, 29. Oktober 2012, 14:19

Ich bitte die Protokollführer, das Stimmverhalten der Labour-Partei zu vermerken, dies ist aber für den Beschluss unschädlich.
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
Vizekanzler und Finanzminister der Republik Bergen a.D. (Kabinett Königskamp I)