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Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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31

Montag, 9. September 2013, 16:06

Tritt ein mit einer Tasse Kaffee in der Hand.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

32

Montag, 9. September 2013, 16:10

Christiane Hartmann, stellv. Vorsitzende

Frau Hummel, guten Tag. Bitte nehmen Sie doch Platz. Wenn Sie sich dem Ausschuss kurz vorstellen würden.
Sozialliberale Partei

Wohnort: überall

Region: überall

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33

Montag, 9. September 2013, 16:12

Ihr wird der Entwurf vorgelegt.

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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34

Montag, 9. September 2013, 16:17

Nimmt Platz und trinkt einen Schluck aus Ihrer Tasse.

Guten Tag, ich bin Dr. Sarah Hummel, Richterin und Präsidentin am BGH, außerdem die Herausgeberin der Bergischen Gesetzessammlung. Zuvor war ich bereits in anderen Ländern als Rechts- und Staatsanwältin tätig, sowie fast 2 Jahre Präsidentin und Richterin am Internationalen Gerichtshof. Weitere Details erspare ich Ihnen mal.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

35

Freitag, 27. September 2013, 22:31

Frau Hummel, hatten Sie als Richterin oft mit Jugendlichen zu tun?
Konservative Partei

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: überall

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36

Dienstag, 1. Oktober 2013, 18:32

Frau Hummel?

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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37

Dienstag, 1. Oktober 2013, 18:44

Ehrlich gesagt nein. Ich war in meiner Richterlaufbahn nie groß mit Jugendlichen beschäftigt. Natürlich gab es mal den ein oder anderen Fall, wo Jugendliche involviert waren, aber solche, wo die Jugendlichen Schwerpunkt waren, gab es bisher meines Wissens nach nicht. Auch gab es seit meiner Zeit am BGH dort noch keine Entscheidung, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand hatte.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

Wohnort: Assbach

Region: Lorertal

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38

Dienstag, 1. Oktober 2013, 19:20

Frau Hummel,
dürfte ich Ihnen eine andere, passende Frage stellen? Denken Sie, dass Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, fähig sind, politisch zu entscheiden, sodass man ihnen das Wahlrecht geben könnte?

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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39

Mittwoch, 2. Oktober 2013, 18:39

Natürlich dürfen Sie das. Ich hole mal etwas weiter aus.
Wie Sie wissen, ist eine Altersbegrenzung eine Einschränkung der Allgemeinheit einer Wahl. Diese ist gerechtfertigt dadurch, dass jüngeren Personen oft die Reife fehlt, um die ganzen Hintergründe zu verstehen. Zudem besteht bei jüngeren die Gefahr der Beeinflussung durch die Eltern, was eine Gefahr für die Freiheit der Wahl darstellen könnte. Im Einzelfall kann es auch Personen geben, die trotz eines geringeren Alters die nötige Reife haben, dies wird aber so hingenommen, da feststellbare Abgrenzungen vorliegen müssen, um eine Gerechtigkeit bei der Wahl zu erreichen.
Nun zum konkreten Alter. Die herrschenden Meinungen wollen ein Wahlalter entweder mit 16 oder mit 18. Vereinzelte Meinungen vertreten sogar 14 Jahre bzw. eine Anhebung auf 21 Jahren. Bei einem Alter von 14 Jahren würde ich jedoch große verfassungsrechtliche Bedenken sehen, da hier eine Gefahr für die Freiheit besteht, wie bereits erläutert, zudem würde ich hier nicht die erforderliche Reife sehen. Ebenso hätte ich bei 21 erhebliche Bedenken, da wir wissen, dass ein Großteil der zumindest 18-Jährigen die nötige Reife aufbringt, um die Wahl und deren Hintergründe zu verstehen. Somit wäre dies ein nicht gerechtfertigte Einschränkung der Allgemeinheit.
Nun zum Streit zwischen 16 und 18. In der Altersgruppe der 16-Jährigen gibt natürlich einen höheren Anteil an Personen, die nicht die nötige Reife aufbringen, jedoch auch einen großen Teil, der sie hat. Gerade in diesem Alter findet bei vielen Jugendlichen der Wechsel statt, indem sie die nötige Reife erhalten. Dies habe ich zumindest einigen Studien entnommen, mit denen ich mich befasst habe. Wie dies genau aussieht, dass würde Ihnen vermutlich ein Psychologe besser erklären können, da ich in der genauen Untersuchung der Reife von Jugendlichen keine Expertin bin.
Aus meiner Sicht gäbe es daher keinerlei verfassungswidrige Bedenken für ein Wahlalter von 16 Jahren. Ob man nun 16 oder 18 wählt, ist somit eher eine Ermessenssache des Gesetzgebers.
Ich hoffe das beantwortet auch Ihre Frage.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

40

Mittwoch, 2. Oktober 2013, 18:45

Nun gibt es auch Argumentationen, die besagen, wenn die Strafmündigkeit mit Vollendung des 14. Lebensjahre einsetze, wäre auch eine Absenkung des Wahlalters nur konsequent, zumal die Jugend sich heute schneller weiterentwickle als noch vor 20 Jahren. Wer mehr Verantwortung trage, solle auch mehr Rechte haben. Wie beurteilen Sie als Richterin diese Argumentation, die ja einen Kernbereich des Strafrechts betrifft?
Sozialliberale Partei

Beruf: BGH-Richterin

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: Ausland

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41

Mittwoch, 2. Oktober 2013, 19:21

Ich erachte dies als Schwachsinn. Das Wahlalter und die Strafmündigkeit haben nichts miteinander zu tun.
Die Reife, um das Unrecht einer Straftat einzusehen, kann man früher erreichen.
Hingegen geht es beim Wahlrecht, um die Reife eine Wahl und deren Hintergründe zu verstehen.
Ein 14-Jähriger kann sehr wohl verstehen, dass er ein Unrecht begeht, wenn er einem anderen eine Sache wegnimmt. Hingegen sieht dies anders aus, wenn es um höchst komplizierte Wirtschaftspolitik geht oder welche Auswirkungen die Anhebung eines bestimmten Steuersatzes hat. Dies bleibt sogar vielen über 18-Jährigen verschlossen.
Also das ist ein Vergleich von Äpfel und Birnen.
Dr. iur. Sarah Hummel
Richterin am BGH der Republik Bergen
Verlegerin der Hummel'schen Gesetzestexte

42

Freitag, 18. Oktober 2013, 14:40

Herr Vorsitzender?
Konservative Partei

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: überall

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43

Freitag, 18. Oktober 2013, 20:52

Weitere Fragen an Frau Dr. Hummel?

44

Freitag, 18. Oktober 2013, 21:02

Keine.
Sozialliberale Partei

Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: überall

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45

Samstag, 19. Oktober 2013, 16:30

Danke bedanke ich mich bei Ihnen, Frau Hummel.