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Keinen. Beide Entwürfe sind nicht ausgereift. Ich würde Ihnen ans Herz legen, einen neuen Entwurf auszuarbeiten. Eine Idee wäre es, einen Senatsausschuss, der nur für den Notstand da ist, in die Verfassung zu bringen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andries Bloembeek« (9. Dezember 2013, 17:07)
Verzeihung, leider habe ich bei meiner Bewertung, die ich vor dieser Befragung durchgeführt habe, den Änderungsantrag noch nicht bekommen. Nichtsdestotrotz plädiere ich in dem Punkt für mehr Trennung zwischen den Organen. Daher habe ich Ihnen ausdrücklich empfohlen, den Regierungsantrag in zwei Teile zu teilen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andries Bloembeek« (9. Dezember 2013, 18:19)
Dann schlagen wir erneut vor, die
Sachverständige zu entlassen und fortzufahren, jedoch an Stelle der
ursprünglich benannten Sachverständigen Dr. Hummel RA Prof. Matthias
Hansen zu hören, um eine mögliche spätere Befangenheit von Dr. Hummel
ausschließen zu können, sollte der BGH hiermit befasst werden, was wir
nicht hoffen.