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Vielen Dank, Herr Pfeiffer.
Meine Damen und Herren, ich muss Ihnen mitteilen, dass die Staatsregierung ganz erheblich politische und verfassungsrechtliche Bedenken gegen das hier zur Debatte stehende Feiertagsgesetz hat.
Unsere Sorgen lassen sich in zwei Kategorien unterteilen. Zunächst haben wir Magenschmerzen damit, dass der Staats kirchliche Feiertage festsetzen soll. Die Trennung von Staat und Kirche wäre damit durchbrochen. Bergen ist ein säkulärer Staat. Unsere Bürgerinnen und Bürger sind frei darin zu glauben und nicht zu glauben, wie es ihnen beliebt. Wir als Staat möchten uns eine Bewertung des Glaubes enthalten. Wir stehen den Religionsgemeinschaften neutral gegenüber. Die Festschreibung kirchlicher Feiertage als verbindliches Gesetz würde dieses Neutralitätsgebot grob missachten. Denn das Gesetz würde für alle Bergener gelten, auch wenn sie in gar keiner Kirche sind. Ferner umfasst die Liste ausschließlich Feierlichkeiten der großen christlichen Religionsgemeinschaft. Dies ist allen anderen Glaubensgemeinschaften gegenüber diskrimminierend. Das Staatsjustizministerium ist daher auch der Auffassung das diese Bestimmung verfassungswidrig ist.
Ähnliche Bedenken haben wir gegen § 4 des Gesetzentwurfes. Dieser greift massiv in eine ganze Palette, teils elementarer Grundrechte, ein: Allgemeines Persönlichichkeitsrecht, Berufsfreiheit, Eigentum und Pressefreiheit. Dies hält unserer Auffassung nach einer verfassungsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Auch kann diese Bestimmung erhebliche volkswirtschaftliche Schäden verursachen.
Aus diesen Gründen möchte ich sie bitten das Gesetz in dieser Form abzulehnen.