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Das lehnen wir ab.
Auch den Vorschlag seitens der SPB?
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin
Auf diesen bezog ich mich.
Konservative Partei
Ich halte alle Tatbestände in § 4 für ungerechtfertigte Grundrechtseingriffe - insofern kommen wir da zu keinem Kompromiss.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin
Artikel 35, Absatz 4 der Verfassung gibt uns das Recht, den Schutz mitsamt seines Umfangs durch Gesetz zu regeln. Grundrechtseinschränkungen sind prinzipiell durch Artikel 11, Absatz 2, ggf. in Verbindung mit besonderen Einschränkungserfordernissen, die hier entweder nicht tangiert oder erfüllt sind.
Konservative Partei
Sie müssen einer Justizministerin nicht die Grundlagen der Grundrechtsdogmatik erläutern. Ich habe in dieser Sitzung bereits ausgeführt, warum die geforderten Eingriffe sich nicht rechtfertigen lassen.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin
Und meine Fraktion vertritt eine andere Ansicht diesbezüglich.
Konservative Partei
Dann würde ich sie um eine Erläuterung bitten, weshalb sie diese Grundrechtseingriffe für gerechtfertigt halten, die über den lapidaren Verweis auf die grundsätzliche Einschränkbarkeit von Grundrechten hinausgeht.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin
Der Schutz der Kultur hat für uns einen hohen Stellenwert, dazu gehören auch die Feiertage. Die Einschränkungen greifen da, wo eben der Zweck der Feiertage bedroht ist.
Konservative Partei
Ich würde Ihnen gerne noch einmal in Erinnerung rufen, was ich vorhin gesagt habe:
Vielen Dank, Herr Pfeiffer.
Meine Damen und Herren, ich muss Ihnen mitteilen, dass die Staatsregierung ganz erheblich politische und verfassungsrechtliche Bedenken gegen das hier zur Debatte stehende Feiertagsgesetz hat.
Unsere Sorgen lassen sich in zwei Kategorien unterteilen. Zunächst haben wir Magenschmerzen damit, dass der Staats kirchliche Feiertage festsetzen soll. Die Trennung von Staat und Kirche wäre damit durchbrochen. Bergen ist ein säkulärer Staat. Unsere Bürgerinnen und Bürger sind frei darin zu glauben und nicht zu glauben, wie es ihnen beliebt. Wir als Staat möchten uns eine Bewertung des Glaubes enthalten. Wir stehen den Religionsgemeinschaften neutral gegenüber. Die Festschreibung kirchlicher Feiertage als verbindliches Gesetz würde dieses Neutralitätsgebot grob missachten. Denn das Gesetz würde für alle Bergener gelten, auch wenn sie in gar keiner Kirche sind. Ferner umfasst die Liste ausschließlich Feierlichkeiten der großen christlichen Religionsgemeinschaft. Dies ist allen anderen Glaubensgemeinschaften gegenüber diskrimminierend. Das Staatsjustizministerium ist daher auch der Auffassung das diese Bestimmung verfassungswidrig ist.
Ähnliche Bedenken haben wir gegen § 4 des Gesetzentwurfes. Dieser greift massiv in eine ganze Palette, teils elementarer Grundrechte, ein: Allgemeines Persönlichichkeitsrecht, Berufsfreiheit, Eigentum und Pressefreiheit. Dies hält unserer Auffassung nach einer verfassungsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Auch kann diese Bestimmung erhebliche volkswirtschaftliche Schäden verursachen.
Aus diesen Gründen möchte ich sie bitten das Gesetz in dieser Form abzulehnen.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin
Es geht hier nicht um Religion, sondern um Kultur.
Was Sie als massiv bezeichnen, sehe ich, sehen wir anders, nämlich als hinnehmbare und rechtmäßige Einschränkung, die dem Gesetzgeber obliegt.
Konservative Partei
Bei kirchlichen (Wortlaut!) Feiertagen geht es selbstverständlich um Religion.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin
Wenn es nur das ist, dann tauschen wir das Wort eben aus.
Konservative Partei
Eine Wortlautänderung allein, lässt nicht die religiöse Begründung entfallen.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin
Die Begründung ist eine kulturelle, gleichwohl sich über 60% der Bevölkerung zu einer christlichen Kirche bekennen und selbst eine Begründung mit der Religion eine zweckmäßige wäre, zumal wir ja auch religiöse Feiertage anderer Glaubensgemeinschaften mit diesem Gesetz schützen würden.
Konservative Partei
Auf dieser Ebene kommen wir nicht weiter.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin