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Ein Großteil der genannten "Strafteten" kommen im zivilen eben so vor und müssen nicht zwangsweise militärgerichtliche Schritte nach sich ziehen. Man denke daran, dass es ein doppelter Aufwand für teilweise gleichartige Sachverhalte darstellen würde. Persönlich vertrete ich eine andere Art der Unterscheidung: Findet der Straftatbestand unter Einsatzbedingungen statt - Auslandseinsatz, Humanitärer Einsatz, auf Hoher See etc. - oder im normalen Tagesablauf.
Halten Sie die Errichtung einer Militärgerichtsbarkeit für notwendig? - Auch im Einsatz wird man ohnehin Soldaten hin- und rückgeführt werden, warum keine Straftäter zur Gerichtsverhandlung?
Diese Fluktuation bewegt sich in der Regel sprich dem Austausch der Vor-Ort-Mannschaft circa jede vier Monate statt. Und wenn wir dann noch in Betracht ziehen, dass wir nicht nur über Bagatellvergeheb sprechen, ist ein Begeitteam abzustellen. Vergessen wir hier bei nicht, dass es sich um ausgebildete Soldaten handelt, die eine entsprechende Ausbildung genossen haben, die überstellt werden würden.
Man bat mich als Expertin in diesem Ausschuss meine Ansichten und die des Generalstabes zu vertreten. Die Kompetenz einen Gesetzentwurf einzubringen maßen wir uns nicht an - dies ist Aufgabe der Politik und soll es auch bleiben. Es geht uns nicht darum, darzustellen, ob jemand besser ist als der andere, sondern eine für und in allen Situationen adäquate Rechtssicherheit zu schaffen.