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Montag, 18. August 2014, 23:59

Offizier a.D.
Ich wiederhole meine Frage ebenfalls etwas umformuliert: Warum sollen militärische Straftaten nicht generell militärgerichtlich verfolgt werden?
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47

Dienstag, 19. August 2014, 00:15

Wie definieren Sie Straftaten?

48

Dienstag, 19. August 2014, 00:29

Offizier a.D.Militärische Straftaten wären für mich Unerlaubtes Fernbleiben, Fahnenflucht, Ungehorsam, Befehlsverweigerung, Angriff auf einen Dienstvorgesetzten, Verrat von Militärgeheimnissen und so weiter und so fort...
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49

Dienstag, 19. August 2014, 18:51

Ein Großteil der genannten "Strafteten" kommen im zivilen eben so vor und müssen nicht zwangsweise militärgerichtliche Schritte nach sich ziehen. Man denke daran, dass es ein doppelter Aufwand für teilweise gleichartige Sachverhalte darstellen würde. Persönlich vertrete ich eine andere Art der Unterscheidung: Findet der Straftatbestand unter Einsatzbedingungen statt - Auslandseinsatz, Humanitärer Einsatz, auf Hoher See etc. - oder im normalen Tagesablauf.

50

Donnerstag, 4. September 2014, 20:38

MitgliedHalten Sie das für notwendig?
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51

Donnerstag, 4. September 2014, 21:28

Spezifizieren Sie Ihre Frage bitte.

52

Donnerstag, 4. September 2014, 22:42

Halten Sie die Errichtung einer Militärgerichtsbarkeit für notwendig? - Auch im Einsatz wird man ohnehin Soldaten hin- und rückgeführt werden, warum keine Straftäter zur Gerichtsverhandlung?
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53

Montag, 15. September 2014, 23:08

Wer würde dies Ihrer Meinung nach in einem Krisengebiet bewerkstelligen?

54

Montag, 15. September 2014, 23:50

Wie ich bereits sagte, es findet ja ohnehin eine Personalfluktuation statt.
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55

Mittwoch, 17. September 2014, 13:45

Diese Fluktuation bewegt sich in der Regel sprich dem Austausch der Vor-Ort-Mannschaft circa jede vier Monate statt. Und wenn wir dann noch in Betracht ziehen, dass wir nicht nur über Bagatellvergeheb sprechen, ist ein Begeitteam abzustellen. Vergessen wir hier bei nicht, dass es sich um ausgebildete Soldaten handelt, die eine entsprechende Ausbildung genossen haben, die überstellt werden würden.

56

Mittwoch, 17. September 2014, 15:19

ObfrauFrau Vorsitzende,
wir debattieren und befragen hier im Kreis. Ich schlage vor, dass der Ausschuss seine Beratungen unbestimmt vertagt und der Sachverständigen mehr Zeit zur Vorbereitung gegeben wird, damit der Ausschuss einen Gegenentwurf des Generalstabes in seine Beratungen mit einbeziehen kann.


VorsitzendeEin ungewöhnliches Vorgehen, gibt es Wortmeldungen dazu - vielleicht möchte auch die Frau Generalstabschefin einen Kommentar abgeben?
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57

Donnerstag, 18. September 2014, 22:55

Man bat mich als Expertin in diesem Ausschuss meine Ansichten und die des Generalstabes zu vertreten. Die Kompetenz einen Gesetzentwurf einzubringen maßen wir uns nicht an - dies ist Aufgabe der Politik und soll es auch bleiben. Es geht uns nicht darum, darzustellen, ob jemand besser ist als der andere, sondern eine für und in allen Situationen adäquate Rechtssicherheit zu schaffen.

58

Freitag, 19. September 2014, 13:52

ObfrauNein, Sie missverstehen. Ich denke, der Generalstab wird ja eigene Vorstellungen haben, was für die Bergenwehr am besten ist - diese Vorstellungen sollte der Ausschuss in seine Beratung mit einbeziehen, denn schließlich sind es die Soldatinnen und Soldaten, die mit diesem Gesetz arbeiten und leben müssen - ich gebe zu, ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt.
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59

Samstag, 20. September 2014, 22:21

In diesem Falle ist der Generalstab durchaus bereit ein eigenes Papier vorzulegen, was eine praktikable Lösung für alle Beteiligten darstellt.

60

Sonntag, 21. September 2014, 00:11

ObfrauDas freut mich zu hören. Wobei ich es gerne sehen würde, wenn sich der Generalstab auf die militärische Sicht beschränkte und die Abwägung von Interessen und Erfordernissen diesem Hause überließe.
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