Tamara Linden, gesundheitspol. Sprecherin

grinst.
Beruhigend zu hören, Herr Kollege, aber nun gut...
Es ist sinnvoll, die Änderung herbeizuführen, weil eben verbotene Substanzen verboten bleiben sollen, ihr Einsatz in besonderen Ausnahmefällen aber notwendig oder hilfreich sein kann. Durch die umfangreichen Zulassungserfordernisse wird die obere Arzneimittelbehörde da eine ausreichende Kontrolle sicherstellen, dessen bin ich sicher.
Das ein besonders zugelassener Arzt hier Missbrauch treiben sollte, möchte ich grundsätzlich nicht für besonders wahrscheinlich erklären und selbst wenn, es gibt immer noch die weitere Kontrolle.
Was wäre denn Ihr Vorschlag? - Gefährliche Substanzen stattdessen in C einstufen, wenn sie ab und zu sinnvoll sein können?