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Montag, 30. November 2015, 00:12

Tamara Linden, gesundheitspol. Sprecherin
Im Gegenteil, werte Kollegen: Uns liegt am Herzen, das Schutzniveau beizubehalten, ohne es jedoch dort zu verteidigen, wo es konkret der besseren Versorgung schwerstkranker Menschen dienlich ist. Wir wollen Drogen nicht auf der Straße, wir wollen sie in verantwortungsvollen Händen, wo das notwendig ist.
Sozialliberale Partei

47

Samstag, 19. Dezember 2015, 19:06

Andrea Gerhardt, Vorsitzende
Weitere Wortmeldungen?
Sozialliberale Partei

48

Donnerstag, 24. Dezember 2015, 09:54

Aline Eichenwald
"Um ehrlich zu sein ja. Spezialarzt, Spezialapotheke, Spezial hier und Spezial dort. Dieser Regelungsversuch hat einen eklatanten Denkfehler: die Flächendeckung. Ich gehe davon aus, dass Sie, Senatorin Linden, nicht geneigt sind, jedweder Apotheke und jedwedem Arzt diese Aufgabe zukommen zu lassen. Gerade Ihnen dürfte eigentlich bekannt sein wie es um die medizinische Versorgung bestellt ist. Und nun schlagen Sie allen ernstes vor, diese auch noch auszudünnen? Von den noch zu definierenden Regelungen dieser Spezialzulassungen für Apotheken und Ärzte einmal ganz abgesehen - die bleiben Sie uns nämlich schuldig. Weiterhin stellt dies eine Aufweichung Regulierung zu Arznei- und Betäubungsmitteln dar - wir haben aus guten Gunrd solche Regelungen erlassen um den Zugriff zu solchen Substanzen zu erschweren bzw. sie gar unter Strafe zu stellen - und dieses bislang gut funktionierende Regelwerk will nun die SLP liberalisieren. Denke Sie eher darüber nach, weshalb man Substanzen in der Kategorie D aufgenommen hat und nicht in Kategorie C, wenn diese doch einen medizinischen Nutzen haben. Entweder oder... Sie sprechen mit diesem Regelungsversuch jedwedem Arzt die fachliche Kompetenz hab, aus fachlicher Sichth zu entscheiden, welche Medikamentation die richtige ist."

49

Freitag, 25. Dezember 2015, 02:01

Tamara Linden, gesundheitspol. Sprecherin
Nein, Frau Kollegin, Sie missverstehen da etwas grundlegend: Es ist uns nicht an einer Liberalisierung gelegen und wir stehen zu den vorgenommenen Einstufungen im 99,99% der Fälle sind diese zutreffend. Nur ein Bruchteil von Patienten ist so krank, dass eigentlich verbotene Mittel - sei es experimentell oder auf neuerer Forschung beruhend - als geeignet eingestuft werden, wo uns bisher Medikamente fehlten.
Diese Einsatzzwecke auszuschließen, das ist ein elementarer Eingriff in die Menschenwürde des Patienten - wir könnten sein Leiden mindern, das Betäubungsmittelrecht steht dagegen. Auf der anderen Seite ist das Missbrauchspotential aber so hoch oder die Gefahren so groß, dass es der besonderen Sachkunde bedarf, hier fachgerecht zu handeln.
Nicht umsonst spezialisieren sich Ärzte: Ein Hirnchirurg wie auch der Herzchirurg haben Medizin studiert und können Ihnen sicher bei einer Grippe das richtige Medikament verordnen. Für eine Herztransplantation würde ich aber nicht zum Hirn-Fachmann gehen und umgekehrt.
Genauso sehe ich es hier auf diesem Gebiet: Um gerade zu vermeiden, dass gefährliche Stoffe unsachgemäß eingesetzt und damit die öffentliche wie individuelle Gesundheit gefährdet werden, bedarf es der besonderen Regulierung.
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50

Freitag, 25. Dezember 2015, 10:29

Dann ist es doch eigentlich sinnvoller nur der Forschung unter strengen Auflagen eine Verwendung zu gestatten. Und nicht hunderte von Ärzten die Möglichkeit zu geben, Stoffe, die sie für potenziell die Besten erachten, freizugeben.

Sie verkaufen also die Menschenwürde aller, für die einiger weniger?
Leiden können auch heute schon durch Morphine gelindert werden.

51

Freitag, 25. Dezember 2015, 10:45

Aline Eichenwald
"Meines Erachtens, Senatorin Linden, sind hier nicht die Ärzte gefordert, sondern vielmehr die Pharmaindustrie zulassungsfähige Medikamente auf den markt zu bringen, so dass diese verschreibungspflichtig zur Verfügung gestellt werden können. Im Übrigen hinkt ihr Vergleich doch sehr - besagter Hirnchirurg kann jedwedes Medikament verschreiben, ob er dies mit seinem medizinischen Pathos vereinbaren kann, ist dessen Sache. Grundsätzlich kann de jure jeder Arzt jedwedes zugelassenes Medikament verschreiben. Was Sie allerdings versuchen, Senatorin Linden, ist den Ärzten ein Handwerkszeug zu geben und zu sagen aber du, du... und ja... du... du darfst aber nicht - und das aus dem einzigen Grunde weil Sie sich selbst nicht sicher sind, in wessen Hände solche Substanzen gelangen sollten. Nochmals: Wenn Sie sich sicher sind, stufen Sie diese in C ein und machen keinen Flickenteppich aus der Möglichkeit einer Verschreibung."

Sie legte eine kleine Pause ein und fuhr dann weiter fort.

"Um nochmals Ihr Beispiel aufzugreifen, Senatorin Linden, spricht sicherlich nichts gegen eine Spezialisierung wie mit ihrem Herzchirurgen, bei dem sich der Patient sicher sein kann, bei Herzproblemen in den besten Händen zu sein - nichts desto trotz kann ich damit auch erst einmal zu meinem Hausarzt gehen. Übertragen auf unser Problem, hieße das, dass diese Substanzen allen Ärzten zur Verschreibung zur Verfügung steht, Hauptanwendung jedoch bei spezialisierten Ärzten am Häufigsten vorkommen wird. Dies kann man im Übrigen wunderschön durch eine entsprechende Budgetierung erreichen. Da wird sich ein Allgemeinarzt sicherlich scheuen, wenn sein Monatsbudget durch eine Verschreibung gleich zu einem Viertel verbraucht wird durch die Verschreibung einer Monatsdosis solcher Substanzen."

52

Freitag, 25. Dezember 2015, 18:39

Tamara Linden, gesundheitspol. Sprecherin
Noch einmal: Das Problem ist doch gerade, dass bestimmte Stoffe eben nicht allgemein zugängliche Arzneimittel sind, weil sie im Normalfall keinen höheren Nutzen als zugelassene Präparate haben und dafür ein höheres Missbrauchspotential.
Unter bestimmten Umständen kann es aber dennoch eine valide Therapiemöglichkeit sein, wenn Alternativen nicht wirksam genug sind oder nicht vertragen werden - das abzuschätzen, bedarf besonderer Erfahrung, nur deswegen haben wir uns für eine solche Sonderregelung ausgesprochen.
Anders gesagt: 999 Patienten würde eine Verordnung schaden, einem würde sie nutzen. Da stehen wir dann bisher vor dem Dilemma, dass das Präparat wohl kaum zugelassen würde, wegen der extrem negativen Nutzen-Risiko-Bilanz. Damit haben wir für einen Großteil der Anwendungsfälle richtig entschieden, einer bleibt aber auf der Strecke.
Ebenso wie andere Gesetze Härtefallklauseln kennen, möchten wir diese hier integrieren.
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53

Samstag, 26. Dezember 2015, 00:04

Wie soll es denn zu der Erfahrung kommen, die Sie ansprechen?

Soll der Arzt die Stoffe selbst probieren?

54

Samstag, 26. Dezember 2015, 02:03

Indem er sich intensiv damit auseinandersetzt, zum Beispiel eine Fortbildung besucht?
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55

Samstag, 26. Dezember 2015, 07:22

Sie meinen also, dass ein Spezialarzt, der einen Partienten einen Stoff, der Explizit nicht als Medikament beschrieben ist und auch in vielleicht einem von 1.000.000 Fällen, das ist wohl realistischer als 1 zu 1000, hilft, einfach einen Lehrgang besucht, in dem über Stoffe der Gruppe D gesprochen werden? Ihnen fällt auf, dass es eine solche Lehrveranstaltung nicht geben kann, da eine solche Veranstaltung auf wissen beruhen sollte, welches nicht angehäuft werden kann, da die Forschung an wenigen Fällen doch äußerst schwierig ist. Es ist mit einem starken Anstieg von Nebenwirkungen bei den Partienten zu rechnen, welchen sie den Himmel auf Erden versprechen. Sie spielen mit den Hoffnungen von Menschen! Und riskieren ihr Leiden zu verschlimmern!


Wie sollen denn Stoffe der Gruppe D vertrieben werden? Diese sind keine Medikamente, wie sollen sie dem §3 Abs. 4 gerecht werden? Sie denken ferner nicht einmal daran, speziell auf deren Gefährlichkeit hinzuweisen! Sie nehmen den Schaden vieler billigend in Kauf, um Einen vermeintlich zu retten und doch nur zu schaden!

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Atropos Soror Nocti-Lunae« (26. Dezember 2015, 07:27)


56

Samstag, 26. Dezember 2015, 14:22

Wir denken an die Gefährlichkeit, deswegen wollen wir das ja so regulieren. Dass ein Patient, dem solche Wirkstoffe verabreicht werden, der besonderen Begleitung und Beobachtung bedarf, das ist selbstverständlich. Deswegen wären Fachleute vermutlich eher in Lehrkrankenhäusern anzutreffen, die sich wissenschaftlich eingehend mit der Thematik befasst haben.
Ein Vertrieb würde dann über Apotheken stattfinden, vorzugsweise über die Klinikapotheken, das können wir ja im Wege der Zulassung steuern. Von mir aus können wir auch festschreiben, dass die Herstellung der Behörde obliegt.
Wenn ein Patient, für den andere Arzneimittel zur Verfügung stehen, diese Stoffe bekommen sollte, dann ist etwas falsch gelaufen. Dieser Gesetzesentwurf soll Einzelfälle abfedern, nicht neue Therapieansätze erlauben.
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57

Mittwoch, 6. Januar 2016, 15:06

Tamara Linden, gesundheitspol. Sprecherin
Wartet, was man nun noch gegen Härtefallausnahmen einzuwenden haben könnte.
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58

Freitag, 8. Januar 2016, 09:27

Wieso wehrt sich Ihre Fraktion so vehement gegen die Möglichkeit, diese "Härtefälle" in abgeschirmten Forschungseinrichtungen zu behandeln? Sie sagen doch, dass die Behandlung eh nur an wenigen Orten möglich wäre.

59

Freitag, 8. Januar 2016, 12:17

Tamara Linden, gesundheitspol. Sprecherin
Dagegen wehren wir uns doch gar nicht.
stellt sie trocken fest. Genauer gesagt hatte sie kein einziges Wort dagegen gesagt bisher.
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60

Freitag, 8. Januar 2016, 12:18

Sie sind jedoch auch nicht drauf eingegangen.